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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Silke W. •

Halten Sie die Gleichstellung von Impfung/Genesung und Test noch für richtig?

Liebe Frau Kappert-Gunther,

im § 28c Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird die Gleichstellung von geimpften/genesenen mit getesteten Personen damit begründet, "dass von geimpften und genesenen Personen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht".
Diese Regel basiert auf Annahmen von Juni 2021. Inzwischen ist unstrittig, dass auch von Geimpften (ungeachtet eines noch nicht ausreichend belegten Vergleichs mit Ungeimpften) ein hohes Ansteckungsrisiko ausgeht.
Halten Sie diese Gleichstellung, also die Ausnahme von der Testpflicht z.B. in Krankenhäusern, trotzdem noch für sinnvoll, insbesondere hinsichtlich des Schutzes vulnerabler Gruppen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau W.,

 

eine Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen halte ich für sehr sinnvoll. Im Katalog der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 für den anstehenden Herbst und Winter ist geplant, dass der Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationärer Pflegeeinrichtungen und vergleichbarer Einrichtungen ausschließlich mit Atemschutzmaske und einem Testnachweis gem. § 22a Abs. 3 IfSG möglich ist. Das Risiko, dass sich Menschen trotz einer Dreifachimpfung mit dem SARS-CoV-2-Virus anstecken und dieses dann auch übertragen können, ist unter der Omikronvariante leider höher als unter der Deltavariante. Der Schutz vor einer Übertragung des Virus („Transmissionsschutz“) ist aufgrund der geringeren Krankheitslast bei geimpften Personen in der Summe dennoch höher als bei Ungeimpften.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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