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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Maik M. •

Halten Sie Alopecia Areata für eine Lifestyle-Krankheit, wie es die Rechtslage derzeit definiert?

Ist Ihnen diese Autoimmunerkrankung bekannt? Können Sie sich vorstellen, sich für eine Gesetzesänderung einzusetzen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

Haarausfall kann für die Betroffenen mit einem großen Leidensdruck verbunden sein, insbesondere wenn er plötzlich und nur stellenweise auftritt. Die Ursachen für Alopecia areata sind nicht vollständig geklärt, doch es ist davon auszugehen, dass Stress und andere psychische Belastungen einen Einfluss haben können. Alopecia areata kann auf eine Autoimmunreaktion zurückzuführen sein. Bei einigen Betroffenen wächst das Haar nach einiger Zeit wieder nach, aber dafür gibt es keine Garantie.

Der G-BA stuft verschiedene Kortikosteroide, die zur Behandlung eingesetzt werden können, als Lifestyle-Arzneimittel ein, sodass sie nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. Die Einstufung dieser und anderer sogenannter Lifestyle-Produkte ist immer mal wieder Gegenstand von Diskussionen, da sie zwar den Leidensdruck von Betroffenen lindern können, aber nicht grundsätzlich mit Medikamenten, die einen medizinischen Nutzen zur Heilung von Krankheiten aufweisen, identisch sind und die von der Solidargemeinschaft getragen werden. Die Verfahren des G-BA sind fachlich und fair. Seine Entscheidungen sind innerhalb des gesetzlichen Rahmens verbindlich.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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