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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Timo B. •

Cannabiskonsumenten kann der Führerschein entzogen werden, ohne ein Fahrzeug geführt zu haben. Pos. Blutserum-Test im geringen Nanobereich reicht aus, für einen Fahrerlaubnisentzug. Ändert sich dies?

Gibt es eine Amnestie für Bürger, denen die Fahrerlaubnis im Bereich unter 5 Nanogramm entzogen wurde?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

 

ich bin der Meinung, wer berauscht ist, darf nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder andere Substanzen. Gleichzeitig lehne ich es ab, den Entzug des Führerscheins quasi als Ersatzstrafrecht zu verwenden, so wie es viele Cannabis-Konsument*innen bisher erlebt haben. Vom Entzug des Führerscheins sind bisher auch Menschen bedroht, die Cannabis für den Eigengebrauch im Auto mit sich führen, ohne konsumiert zu haben. Das muss sich ändern! Mit dem CanG soll die Fahrerlaubnis-Verordnung dahingehend geändert werden, dass der reine Besitz von Cannabis, wenn keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt, nicht mehr zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Eine rückwirkende Änderung ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Der bisherige Verweis in § 14 Absatz 1 Satz 3 FeV auf Cannabis wird ersatzlos gestrichen. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann damit nicht mehr darauf gestützt werden, dass gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt. Aus dem Besitz und Konsum von Cannabis werden keine Zweifel an der Eignung abgeleitet, solange nicht berauscht gefahren wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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