Assange veröffentlichte Dokumente, die Kriegsverbrechen aufdecken. Er ist unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Setzen Sie sich für seine Freilassung und damit für die Pressefreiheit ein?
Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,
die Veröffentlichung solcher Dokumente ist Bestandteil des investigativen Journalismus und durch das Recht auf Pressefreiheit gedeckt. Der Journalist Julian Assange befindet sich jedoch seit 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London in Isolationshaft. Die UN definiert Isolationshaft über 15 Tage als Folter.
Dieses Vorgehen verletzt nicht nur grundlegendste Rechte eines Einzelnen, es dürfte auch andere Journalisten davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Rechtsstaatlichkeit & Pressefreiheit – Errungenschaften, auf die wir Europäer zu Recht stolz sind. Im Fall Assange werden sie auf verstörende Weise mit Füßen getreten.
Die Entscheidungsträger sitzen in GB bzw. in den USA. Dieser Angriff auf die Pressefreiheit auf europäischem Boden ist jedoch Grund genug, auf allen politischen Ebenen den größtmöglichen Druck auf diese auszuüben. Wir bitten Sie herzlich um Ihren Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen
FreeAssange Ulm
Sehr geehrte Frau M.
vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Engagement für Pressefreiheit weltweit. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen verfolgt den Fall von Julian Assange seit langem mit großer Aufmerksamkeit und Sorge.
Wie viele Menschenrechtsorganisationen sind wir sehr besorgt über den Abschreckungseffekt, den eine Auslieferung und ein Gerichtsverfahrens in den USA für Pressefreiheit weltweit haben könnten. Es braucht international mehr Schutz für Plattformen wie Wikileaks, für Whistleblower*innen und Journalist*innen. Eine freie Presse und Kontrolle von Regierungshandeln sind Grundvoraussetzung für das Funktionieren von Demokratien.
Darüber hinaus fürchten wir um die Gesundheit von Julian Assange, der sich derzeit in Einzel- und Isolationshaft befindet. Die nationalen Parlamente aus 46 europäischen Staaten haben sich für die Bewertung elementarer Menschenrechtsfragen mit ihrer parlamentarischen Versammlung des Europarats ein Gremium gegeben, das genau diesem Zweck dient. Wir weisen ausdrücklich auf die Resolution 2317 dieses Gremiums und die dort enthaltenen Forderungen hin.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther