Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Dietrich K. bezüglich Recht
Hallo Frau Kappert-Gonther,
wissen Sie was wir tun können um die Bundesregierung dazu zu bringen europäische Gerichtsurteile umzusetzen?
Konkret gibt es um den Fall, dass der EUGH festgestellt hat, dass es sich beim Stoff CBD eindeutig nicht um eine Betäubungsmittel handelt (https://www.forschung-und-wissen.de/nachrichten/medizin/eugh-cannabis-wirkstoff-cbd-ist-keine-droge-13374764) auch die sogenannten in Deutschland vermeintlich noch unter Strafe stehenden CBD Blüten, sowie der Verkauf an Endkunden. Trotzdem ändert die Bundesregierung unsere europarechtswidrige Gesetzeslage beim Thema CBD nicht und lässt zu, das CBD Shops von der Polizei gestürmt werden. Dabei werden Existenzen zerstört. Meine Frage was können wir gegen diesen unerträglichen Zustand tun.
Und haben Sie die Bundesregierung über eine kleine Anfrage bereits auf den Zustand aufmerksam gemacht bzw. die Öffentlichkeit darüber informiert?
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Kleinert
Sehr geehrter Herr Kleinert,
vielen Dank für Ihre Frage! Die Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit CBD-Produkten treibt viele Unternehmer*innen und Verbraucher*innen um, insbesondere nach der Einstufung einiger CBD-Produkte im Novel Food Katalog der EU. Die zunehmende Repression im Zusammenhang mit CBD ist nicht angemessen und längst durch wissenschaftliche Erkenntnisse überholt. Ich halte es für richtig, einen umfassenden Verbraucherschutz sicherzustellen, ideologisch motivierte Repression ist dafür aber nicht der richtige Weg.
Ein politischer Vorschlag für einen anderen Umgang mit Cannabis-Produkten (mit und ohne THC) hat die Grüne Bundestagsfraktion mit dem Cannabiskontrollgesetz bereits vorgelegt. Das Gesetz sieht vor, den Anbau und Handel von Cannabisprodukten in einen legalen Markt zu überführen und Cannabis aus den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen. Damit könnte Rechtssicherheit geschaffen werden und dem Schwarzmarkt würde die Grundlage entzogen werden.
Eine Einbeziehung von CBD in die internationale Drogenkontrolle ist mit dem von Ihnen angesprochenen Urteil glücklicherweise wieder vom Tisch, nachdem zuvor einige Aussagen seitens der EU-Kommission für Unsicherheit gesorgt hatten. CBD bzw. CBDhaltiges Cannabis ohne nennenswerten THC-Gehalt verursachen keine Rauschwirkung und sollten nach meiner Ansicht auch nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden, abgesehen davon, dass die Prohibition ohnehin mehr schadet als nützt. Eine Ausweitung des BtMG explizit auf CBD entbehrt jeglicher fachlicher Grundlage.
Zudem werden die Potenziale des Nutzhanfs nicht ausreichend genutzt. Deswegen haben wir, nachdem die Koalition das Cannabiskontrollgesetz im Bundestag abgelehnt hatte, zusammen mit der Linksfraktion, einen Antrag eingebracht, in dem wir auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs eingehen (https://dserver.bundestag.de/btd/19/258/1925883.pdf, Seite 6).
Alle Entwicklungen um die rechtliche Einstufung von Cannabis begleiten wir im Parlament mit kritischen Fragen an die Bundesregierung und insbesondere mit dem Cannabiskontrollgesetz mit konstruktiven Regulierungsvorschlägen. Leider blockiert die Koalition aus CDU/CSU und SPD notwendige Reformen.
Ich möchte Sie noch auf unsere Kleine Anfrage aufmerksam machen, in der wir den problematischen politischen Umgang mit CBD aufzeigen und von der Bundesregierung Klärung einfordern: https://dserver.bundestag.de/btd/19/226/1922651.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther