Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Karin S. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag Frau Kappert-Gonther,
ich würde von Ihnen gern wissen, wie Sie zum Thema „automatische Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen und Einrichtungen“ stehen und wie Sie abstimmen werden, wenn die Gesichtserkennung im Bundestag beschlossen werden soll.
Freundliche Grüße
K. S.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Demokratien leben von der Verfügbarkeit grundsätzlich unüberwachter öffentlicher Räume, in denen sich Individuen frei bewegen können. Die Überlegungen zur flächendeckenden Einführung biometrische Gesichtserkennung auf Grundlage algorithmischer Verfahren stellt diese rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit in Frage und droht die relative Anonymität öffentlicher Räume nachhaltig zu gefährden oder gar zu beenden.
Deshalb wollen wir Grüne den Einsatz dieser unausgereiften Technik im öffentlichen Raum gesetzlich ausschließen. Die Bundesregierung soll dafür umgehend einen Entwurf vorlegen. Darüber hinaus muss sie sich für ein EU-weites Verbot einsetzen. Dazu haben wir im Januar 2020 einen Antrag in den Bundestag eingebracht (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/168/1916885.pdf).
Wie dringend es ist, hier eine gesetzliche Sperre einzuziehen, belegt das Geschäftsmodell des Unternehmens clearview in den USA. Milliarden von im Internet teils illegal gesammelten Bildern dienen als kommerzielle Gesichts-Datenbank. Durch automatisierte Gesichtserkennung werden Personenidentifizierungen samt aller zu einer Person zugänglicher Daten als Service angeboten – und von zahlreichen Sicherheitsbehörden in Anspruch genommen.
Pilotverfahren am Bahnhof Berlin-Südkreuz wiesen wiederholt so hohe Fehlerraten auf, dass mit tausendfachen Fehlspeicherungen und damit unzulässigen Grundrechtseingriffen täglich zu rechnen ist. Des Weiteren steht zu befürchten, dass durch die Einführung, gerade angesichts der zu erwartenden hohen Falscherkennungsraten, nicht nur gesellschaftlich ohnehin bestehende Diskriminierungen verfestigt werden, sondern auch an anderer Stelle dringend benötigtes Personal der Bundespolizei unnötig gebunden wird.
Digitale Gesichtserkennungssoftware gefährdet Privatheit in öffentlichen Räumen. Aufgeschaltet auf vorhandene Videokameras wie in China ist sie ein Symbol der Überwachung in autoritären Staaten. Wir dagegen wollen die Freiheit der Innenstädte als Räume der Demokratie und der Grundrechtsausübung erhalten. Dazu braucht es den Schutz relativer Räume der Anonymität.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther