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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Helga L. •

Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Helga L. bezüglich Gesundheit

Plusminus hat gestern über die Corona-Hilfen an Krankenhäuser berichtet, konkret darüber, dass die Anzahl der gemeldeten Pflegebetten weit höher ist, als die tatsächlich "betreibbaren", also die, für die auch Pflegepersonal verfügbar ist. Ursache ist nach Angabe von Fachleuten, darunter auch Geschäftsführer von Kliniken, dass die Zuschüsse an unzureichende Bedingungen geknüpft sind und in Folge dieses Mangels abgeschöpft werden, weil ein leer stehendes Bett mehr einbringt als ein belegtes. Während diejenigen Häuser, die die Last getragen und Covid-Erkrankte behandeln, Defizite einfahren, machten diejenigen, die bislang nicht oder kaum aufnahmen, Gewinne mit den leer stehenden Betten, insbesondere die psychiatrischen Einrichtungen, so die Fachleute. Abgesehen von der immensen Mittelverschwendung infolge laxer Vorschriften seien auch die übrigen PatientInnen betroffen, deren Termine wegen der Lukrativität leerer Covid-Betten immer weiter verschoben würden.
Wird Ihre Fraktion Aufklärung verlangen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Lopez,

Vielen Dank für Ihr Schreiben. Der grundsätzliche Ansatz, Kliniken durch finanzielle Hilfen zu ermöglichen, Betten freizuhalten und somit auch Infektionsketten zu unterbrechen, war richtig. Das gilt auch für (beispielsweise psychiatrische) Kliniken, die nicht direkt an der Behandlung von Patient:innen mit Covid-19 beteiligt waren, damit diese die notwendigen Freiräume und Abstandsregelungen einhalten konnten.

Allerdings haben wir Grüne die im Frühjahr von der Bundesregierung getroffene Entscheidung, undifferenzierte Freihaltepauschalen an alle Krankenhäuser auszuzahlen, früh kritisiert und uns unter anderem im Gesundheitsausschuss für gestaffelte Auszahlungen eingesetzt. Es war zu befürchten, dass aus den undifferenzierten Pauschalen insbesondere für Kliniken, die nicht entscheidend an der Behandlung von Covid-19-Fällen beteiligt sind, ein finanzieller Fehlanreiz entsteht, Betten schlichtweg nicht zu belegen. Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von mir zeigte, hatten die undifferenzierten Freihaltepauschalen darüber hinaus den teuren und widersinnigen Nebeneffekt, dass viele Kliniken ihre Angestellten in die Kurzarbeit schickten (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitswesen-aerzte-und-kliniken-meldeten-kurzarbeit-fuer-mehr-als-400-000-beschaeftigte-an/26041384.html?ticket=ST-9953417-NzqXh1wmhVbF2BoH4VNE-ap1). Auch auf unser Drängen hat die Bundesregierung im Sommer nachgesteuert und die Höhe der Pauschalen gestaffelt.

Anstelle der Freihaltepauschalen haben wir Grüne differenzierte Ausgleichszahlungen gefordert, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren. Diese Mittel hätten insbesondere den Kliniken zur Verfügung gestellt werden müssen, die (schwere) Covid-19-Fälle behandeln und hierfür neben den Intensivbetten- auch Personalkapazitäten freihalten müssen. Ferner hätte es im Frühjahr - als die Fallzahlen verglichen mit der heutigen Situation noch überschaubar waren - einer besseren Steuerung bedurft: Covid-19-Fälle hätten schwerpunktmäßig in maximalversorgenden Kliniken behandelt werden müssen, in denen entsprechende Expertise und Kapazitäten vorgehalten werden. In kleineren Kliniken wären hierdurch Kapazitäten für elektive, also planbare und verschiebbare, Eingriffe entstanden.

Mit dem dritten Bevölkerungsschutzgesetz wurden differenzierte Freihaltepauschalen eingeführt, die sich an der 7-Tage-Inzidenz einer Region orientieren. Aufgrund der aktuell hohen Fallzahlen steht nun allerdings zu befürchten, dass diese Pauschalen zu wenig Kapazitäten - sowohl bei den Intensivbetten als auch beim Personal - freischaufeln und die Versorgungsrealität in den Ländern nur bedingt widerspiegeln. Die Bundesregierung steht hier in der Verantwortung, eine passgenaue und wirksame Lösung zu finden. Ferner werden wir im Gesundheitsausschuss des Bundestages darauf hinwirken, dass eine gründliche Evaluation der getroffenen Schutzschirmmaßnahmen vorgenommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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