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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Horst K. •

Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Horst K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Frau Kappert-Gonther,
nachdem am 18.11.2020 das "3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" ansteht, die entscheidende Grundgesetze aushebeln wird, bitte ich Sie und die Fraktion der Grünen um eine Fakten- und Gewissensbasierte Abstimmung. Gibt es bei so einer fundamentalen Abstimmung, bei der es um extremste Einschränkungen von wichtigen Grundgesetzen geht, eigentlich so etwas wie einen Fraktionzwang?- da mir die Abstimmungen innerhalb der Fraktion, gefühlsmäßig immer etwas zu einheitlich sind! Auf welcher Grundlage (RKI-Faktenbasiert - zB über offizielle Informationsquellen wie "Dashboard RKI" oder nach dem Bauchgefühl?) treffen sie ihre Abstimmungsentscheidung?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kirschner,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie greifen zum Teil in die Grundrechte ein, deswegen müssen sie gut begründet werden. Ziel ist, eine Überforderung des Gesundheitswesens zu verhindern und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Mit dem Beschluss des Bundestages wurde die demokratische Grundlage für die Corona-Maßnahmen gestärkt. Das war uns Grünen im Bundestag ein zentrales Anliegen. Wir haben den Konsens über Verbesserungen gesucht: Mit den Bundesländern, in denen wir Verantwortung tragen und mit der Koalition. So konnten über die Pflicht zur Begründung und Befristung der Eingriffe hinaus weitere, für mich wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Ursprungsentwurf der Koalition erreicht werden. Bis zur letzten Minute wurde auch im federführenden Gesundheitsausschuss um Formulierungen gerungen.

Es ist nun gesetzlich festgeschrieben, dass die Maßnahmen grundsätzlich befristet werden und ein Mindestmaß an sozialen Kontakten möglich bleibt. Wir legen damit die Grundlage dafür, dass gut begründete, evidenzbasierte, erforderliche Maßnahmen auch einer gerichtlichen Kontrolle standhalten. Das schulden wir all denjenigen, die auf den Intensivstationen und in den Gesundheitsämtern mit dieser zweiten Infektionswelle schwer kämpfen. Nur auf diesem Weg war es möglich, jetzt, während die zweite Infektionswelle gebrochen werden muss, dafür die Grundlagen und Grenzen zu setzen. Kunst und Kultur werden mit ihrer gesellschaftlichen Bedeutung besonders herausgestellt.

Wir Grüne haben dem Gesetz mit diesen Änderungen nach intensiven Beratungen zugestimmt, um den Infektionsschutz auf rechtssichere Beine zu stellen. Klar ist aber, dass die parlamentarische Debatte in den Ländern und im Bundestag weitergehen muss. Ich werde in den kommenden Wochen dafür streiten, weitere Konkretisierungen und Klarstellungen gesetzlich zu regeln.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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