Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Kristina M. •

Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Kristina M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther!

Wussten Sie, dass das Gesundheitsministerium seit dem Sommer nach 7.305 Intensivbetten sucht die man finanziert hat?

Tagesschau.de berichtete dazu: https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/corona-intensivbetten-101.html

Hinzu kommt, dass seit dem Sommer die Bettenzahl auf den Intensivstationen von rund 33.000 auf mittlerweile nur noch rund 28.000 reduziert wurde?

Wo sind die Betten geblieben?

Wussten Sie, dass sich Intensivstationen nur dann rechnen wenn sie im Jahresdurchschnitt zu über 90% belegt sind?

Fragen über Fragen. Haben Sie Antworten für mich?

Mit freundlichen Grüßen,
K. Merten

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Zur Transparenz über die Zahlungen an Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen und Intensivbetten haben wir Grüne im Bundestag bereits im Sommer eine kleine Anfrage gestellt (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/217/1921742.pdf). Die Gelder für Intensivbetten konnten demnach abgerufen werden, ohne dass zuvor von Seiten der Bundesregierung einheitliche Kriterien dafür festgelegt wurden. Die Länder genehmigen nach ihren eigenen Kriterien. Wie viele Betten an welchen Häusern eingerichtet wurden, wird erst im Zuge der Länderberichte an das BMG bekannt.
Die Länder haben rückgemeldet, dass die Zahl der aufgestellten Betten (für die Fördermittel abgerufen wurden) nicht gleichzusetzen sei mit der Zahl der betriebsbereiten Betten, da einige Betten aufgrund von Liefer- und Personalengpässen noch nicht betriebsbreit seien. Die zum 1.1.2020 an das DIVI-Intensivregister zu meldende Zahl an Intensivbetten ist nicht belastbar, insbesondere deshalb, weil die Krankenhäuser „Intensivbett“ unterschiedlich definieren. So lässt sich scheinbar auch die von Ihnen beschriebene Diskrepanz zwischen den Intensivbetten nach DIVI-Register und den Ausgleichszahlungen begründen. Das BMG strebt gemeinsam mit dem RKI eine eindeutige Definition für die zum 1.1.2020 aufgestellten Intensivbetten an. Eine nachträgliche Überprüfung darüber, ob für all die abgerufenen Gelder tatsächlich betriebsbereite Intensivbetten aufgestellt wurden, ist offenbar nicht vorgesehen.
Auswirkungen zu den Ausgleichszahlungen sind nur teilweise aufgearbeitet. Es gibt vom Expertenbeirat, der nach einer Regelung im Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz zur Evaluierung der Maßnahmen einberufen wurde, ein 5-seitiges Papier aus dem August und die "Analyse zum Leistungsgeschehen" (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2020/abschlussbericht-des-expertenbeirats-zu-den-auswirkungen-des-covid-19-krankenhausentlastungsgesetzes.html). Daten für die Intensivbetten, also wie viel Gelder an welche Krankenhäuser wofür floss, sind allerdings nicht bekannt.
Wir fordern die Bundesregierung auf, dringend eine Übersicht darüber herzustellen, wie viele Betten welcher Art an welchen Häusern eingerichtet wurden, wann sie betriebsbereit und inwieweit die Intensivbetten ausgelastet waren. Dazu braucht es schnellstens die auch vom Expertenbeirat festgestellte fehlende „unmissverständliche Definition eines solchen Intensivbetts, um die tatsächlich vorhandenen Kapazitäten korrekt bemessen zu können“.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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