Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Udo H. bezüglich Energie
Moin....
Liebe Kirsten, was gedenkst du zu unternehmen, damit die alten Klein-Solaranlagen (1 bis 10 kWp), die seit dem Jahr 2000 nach EEG gefördert werden, ohne weitere Kosten für Umlauteten etc., weiter ins Stromnetz einspeisen können?
Und wie hoch soll die Vergütung für den zukünftig eingespeisten Strom sein, damit Wartungskosten und Zählerkosten abgedeckt sind?
Moin Udo Hannemann,
ab dem 1.1.2021 endet für die ersten Anlagen der Förderzeitraum durch das EEG. Damit haben sie zunächst einmal keine Möglichkeit mehr, ihren Strom wie gewohnt ins Netz einzuspeisen, auch wenn die Anlagen voll funktionstüchtig sind. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir zu diesem Thema - das sowohl Photovoltaik (PV)-, als auch Wind- und Bioenergieanlagen betrifft - bereits im Frühjahr diesen Jahres ein Fachgespräch mit Expert*innen gemacht und selbst als erste Fraktion einen Antrag im Bundestag vorgelegt, der Vorschläge für diese Pionieranlagen der Energiewende macht. Siehe https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/191/1919140.pdf
Für die kleine PV sollte dabei der Einfachheit halber der Marktwert des Stroms unkompliziert an die Anlagenbesitzer*innen weitergegeben werden, die Netzbetreiber übernehmen dann den Verkauf und speisen die Erlöse für den Strom wieder zurück. Falls neue Zählerinfrastruktur benötigt wird, schlagen wir vor, diese zu bezuschussen.
Die Bundesregierung hat sich nun zumindest teilweise unserem Vorschlag angeschlossen und schafft eine neue Altanlagenvergütung, in die alle Pionieranlagen nach Auslaufen ihrer EEG-Zeit automatisch fallen. Leider zieht die Bundesregierung einerseits noch einmal etwas vom Marktwert des Stromes ab, bevor er an die Solaranlagenbesitzer*innen geht, außerdem erschwert sie die Nutzung der Stroms vom eigenen Dach im Selbstverbrauch durch Anforderungen an komplexe Zählerinstallationen. Wir hingegen möchten, dass der Eigenverbrauch von Solaranlagen bis zu einer Größe von 30 Kilowatt von Umlagen befreit wird, diese Möglichkeit hat die Europäische Union explizit auch so vorgesehen. Entsprechende Regeln müsste die Bundesregierung jetzt in der EEG Novelle umsetzen verweigert dies aber. Wir werden uns weiter für die Bürgerenergie einsetzen und können dem Gesetz in seiner jetzigen Form nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther