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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Marco H. •

Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Marco H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,

ich habe kürzlich von der Erweiterung des SGB gelesen. Diese soll zum 01.01.2024 in Kraft treten. Im Grunde wird ein neues Sozialgesetzbuch geschaffen, das sog. SGB XIV. Siehe: BGBl. I S. 2652 (Nr. 50).

Ich war etwas verwundert, als ich die neuen Regelungen über das "Soziale Entschädigungsrecht" las.

In einer Pressemitteilung des BMAS vom 14.01.20 findet sich folgender Passus:

"Insgesamt wird im SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 die Lebenssituation von
*Gewaltopfern einschließlich Terroropfern,
*derzeitigen und künftigen Opfern von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege,
*Geschädigten durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und
*durch Schutzimpfungen Geschädigten sowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen deutlich verbessert."

Meine Fragen an Sie:

1. Welche "künftigen Opfer beider Weltkriege" sind hier gemeint? Ich war der Meinung, dass diese großen Kriege spätestens am 02.09.1945 mit der Kapitulation Japans endeten! Ist dem nicht so? Wie interpretieren Sie diese Aussage? Wer kann denn künftig (ab 2024) noch Opfer des 1. oder 2. Weltkrieges werden?
2. Sowohl politisch, als auch medial wurde in der Vergangheit und wird bis in die Gegenwart hinein, immer wieder der Eindruck erweckt, (Schutz)Impfungen seien ungefährlich und hätten nur ganz wenige, zu vertretende Nebenwirkungen. Sog. Impfgegener werden regelmäßig beschimpft, belächelt und als unsolidarisch denunziert (siehe Bundestagsprotokoll z.B. zum Masernschutzgesetz). Wenn Impfungen harmlos und ungefährlich sind, weshalb werden dann a) Entschädigungszahlungen notwendig und gesetzlich manifestiert?
Und b) wieso übernimmt der Staat hier eigentlich die Entschädigungszahlungen und nicht der jeweilige Hersteller, der möglicherweise (wissentlich) ein fehlerhaftes Produkt in Umlauf bringt? Weshalb werden derartige Risiken an den Steuer- und Beitragszahler ausgelagert?

Vielen Dank.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Heit,

die Reform des Entschädigungsrecht wurde vor etwa einem Jahr im Bundestag beschlossen. Detailliert beraten wurde es im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ich bin Mitglied im Gesundheitsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Kulturausschuss und war persönlich nicht an den Beratungen beteiligt.

Das Gesetz regelt die Entschädigung von Opfern einer Gewalttat sowie von auch künftig möglichen Kriegsopfern der beiden Weltkriege, die eine gesundheitliche Schädigung beispielsweise durch sogenannte Blindgänger erleiden, von Personen, die durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben sowie von Personen, die durch eine Schutzimpfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.

Alle Fraktionen im Bundestag mit Ausnahme der AfD haben dem Gesetz zugestimmt. Die Reform war wichtig, weil das vorherige Opferentschädigungsrecht veraltet war. Die Zusammenfassung verschiedener Gesetze in einem SGB XIV ist begrüßenswert. Opferentschädigung müssen hürdenarm, schnell und einfach gewährt werden und dazu kann das neue SGB XIV einen deutlichen Beitrag leisten. Insbesondere verbessert wurde die Höhe der Entschädigungszahlungen, die Aufnahme von Schädigungen durch psychische Gewalt, die Gewährung von Schnellen Hilfen mit Zugang zu Traumaambulanzen, die Entschädigung von Gewalttaten, die mit einem Kraftfahrzeug verübt worden seien, die Leistungen für ausländische Staatsangehörige und die Regelungen zur Beweiserleichterung und bestärkter Wahrscheinlichkeit. Durch einen Änderungsantrag gab es auch noch eine deutliche Verbesserung im Zusammenhang mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, weil nun jede Straftat gegen den Grundsatz „nein heißt nein“ als schwerwiegende Straftat eingestuft wird.

Für eine spezifischere Rekapitulation der parlamentarischen Beratung wenden Sie sich am besten an das zuständige Ministerium, auf dessen Presseerklärung Sie sich ja auch beziehen oder Mitglieder des federführenden Ausschusses.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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