Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Philipp U. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Kappert-Gonther,
ist es in ihren Augen möglich von einer Partei ausgehend eine Verfassungsklage anzustrengen? Wenn ja, was halten Sie davon dass Parteien gegen den unhaltbaren Zustand klagen dass jährlich über 180.000 Cannabis besitzende Bürger verfolgt werden weil sie sich eventuell selber Schädigen könnten aber weder dritte noch die Gesellschaft mit dem Besitz von Cannabis schädigen?
Wäre dies möglich?
Sehr geehrter Herr Utta,
ich setze mich für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis ein. Die Prohibition steigert die gesundheitlichen Risiken und kriminalisiert Millionen Bürger*innen. Als Abgeordnete setze ich mich parlamentarisch dafür ein, dass Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen wird und unter Maßnahmen des Jugend- und Gesundheitsschutzes in Fachgeschäften verkauft werden darf. Als Ärztin sind mir die Gesundheitsaspekte, also die Deklaration des Wirkstoffgehalts und die Freiheit von Streckmitteln und Verunreinigungen besonders wichtig. Ich hoffe auf eine politische Mehrheit für eine Reform. Ob eine Verfassungsklage erfolgreich sein wird, kann ich nicht beurteilen, da aber einige Jurist*innen das Betäubungsmittelgesetz für verfassungswidrig halte, unterstütze ich den aktuellen Versuch einer gerichtlichen Klärung des Richters Müller (vgl. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-normenkontrolle-richtervorlage-ag-bernau-bverfg-entkriminalisierung-zulaessigkeit-legalisierung/).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther