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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Daniel S. •

Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Daniel S. bezüglich Gesundheit

Wäre das nicht eine perfekte Lösung für die Legalisierung von Cannabis?

So sollte es auch hier sein. Vorallem die Regeln.

Personen ab 20 Jahren dürfen Cannabis demnach legal erwerben und konsumieren.

Es soll Cannabis-Fachgeschäfte nach kalifornischem und holländischem Vorbild geben, in denen Cannabisprodukte verkauft werden.
Es soll keinen Online-Handel geben.

Werbung für Cannabis ist verboten und Produkte sollen mit Warnhinweisen gekennzeichnet werden.

Erwachsene hätten außerdem die Möglichkeit, bis zu zwei Pflanzen für den Eigenbedarf anzubauen. Pro Haushalt können bis zu vier Pflanzen straffrei angebaut werden.

Der Verkauf von Cannabis an Minderjährige soll mit bis zu vier Jahren Gefängnis bestraft werden.

Werden Minderjährige mit Cannabis erwischt, soll es von einer Anzeige abgesehen werden. Stattdessen sieht der Gesetzesentwurf „gesundheitsbezogene“ Reaktionen vor. Dazu zählen zum Beispiel Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen sowie gemeinnützige Arbeit oder ein geringes Bußgeld.

Die Potenz der erhältlichen Cannabis-Produkte wird kontrolliert
Öffentlicher Konsum von Cannabis bleibt weiterhin verboten.

Erwachsene können Cannabis-Produkte in ausgewiesenen Räumlichkeiten oder auf dem Privatgrundstück konsumieren.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage! Wir Grüne setzen uns für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis ein, also eine Legalisierung mit klaren Regeln, so wie Sie sie im Prinzip auch beschreiben. Unsere Vorschläge haben wir mit dem Cannabiskontrollgesetz in den Bundestag eingebracht.
Das Gesetz sieht vor, dass Erwachsenen der Besitz von 30 Gramm Cannabis bzw. bis zu drei Hanfpflanzen im Eigenanbau erlaubt ist. Der Verkauf von Cannabis darf nur in Cannabisfachgeschäften erfolgen, wo auch Beratung möglich ist. Die Produkte sind klar deklariert mit Angabe der Inhaltsstoffe und der Wirkstoffkonzentration. Es gibt keinen Verkauf an Automaten oder im Onlinehandel. Minderjährige haben zu Cannabisfachgeschäften keinen Zutritt. Es besteht ein Werbeverbot.
Cannabis darf Kindern nicht zugänglich gemacht werden. Erwachsenen ist es aber erlaubt, Cannabis auch im öffentlichen Raum, beispielsweise in Parks, zu konsumieren. Wer Cannabis an Minderjährige abgibt, macht sich strafbar (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe).
Im Kern geht es darum, den Anbau und Handel von Cannabis in einen legalen Markt zu überführen und Cannabis aus den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen. Damit könnte Rechtssicherheit geschaffen werden und dem Schwarzmarkt würde die Grundlage entzogen werden. Eine kontrollierte Abgabe ist die Voraussetzung, um Jugend- und Gesundheitsschutz durchsetzen zu können. An den Regelungen im Detail kann weiter gefeilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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