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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Claus P. •

Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Claus P. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,

ich bin ein normaler Bürger, der weder dem rechten noch dem linken politischen Lager zugehörig ist und ich habe eine Frage an Sie:
Ich möchte kurz ausholen: Es ist so, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei allen staatlichen Maßnahmen zu berücksichtigen ist. Dies ist ein allgemein anerkannter Teil des Rechtsstaatsprinzips. Sie stimmen mir sicher zu, weil auch dieses Ihnen bekannt ist.

Aus der anerkannten und repräsentativen Heinsberg-Studie, die ich hier exemplarisch aufführen möchte (Quelle: RKI, Heinsberg-Studie), gehen folgende Fakten hervor:

Die Letalität des SARS-CoV-2 wird mit 0,28-0,37% angegeben.
Die Letalität in der Grippesaison 2017/2018 lag bei 0,28%.

Andere international durchgeführte und publizierte Studien kommen übrigens zu einem ähnlichen Ergebnis.
Es ist allen (incl. Heinsberg) Studien zu entnehmen, dass die aktuelle Virus-Epidemie mit einer mittelstarken bis starken Grippeepidemie vergleichbar ist. Dies geht aus den Daten hervor. Andere Statistiken (z.B. Euromomo) über den saisonalen Grippeverlauf 2020 im Vergleich mit Vorjahren belegen diesen Sachverhalt außerdem.

Es geht hier somit um die Gesamtbetrachtung einer gesellschaftlichen Entität und die Auswirkungen staatlicher Maßnahmen auf dieselbe und es wurden staatliche Maßnahmen getroffen, die weitreichende Auswirkungen auf die Grundrechte und auf die Gesundheit der Bevölkerung haben.

Ich zähle hier nur einige Auswirkungen auf:

-Erhöhte Sterbequote aufgrund verschobener medizinischer Behandlungen
-massive Arbeitsplatzverluste
-hohe Kindersterblichkeit weltweit aufgrund Shutdown-Maßnahmen
-Selbstmorde, erhöhte Sterbequote in Altenheimen wegen Shutdown
-Massenarmut aufgrund Arbeitsplatzverlustes
-Entzug der Freiheitsrechte
-Größte Zahl von Firmeninsolvenzen nach Kriegsende
-Steigerung der Kriminalität
-Steigende Anzahl häuslicher Gewalt

Die Liste dieser sog. Kollateralschäden ließe sich noch weiter ausführen, darauf verzichte ich aber.

Ich komme auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zurück, denn hier ist nun nicht einmal ein unterstellter guter Wille als moralischer Maßstab der politische Handlung/Entscheidung zur Vermeidung einer gesundheitlichen Gefahr für die Bevölkerung erkennbar. Es scheint vielmehr so, als ob die eigentliche Gefahr die politische Handlung selbst darstellt.

Erklären Sie mir bitte diese Art des politischen Handelns, denn sie ist mit vollkommen unverständlich.

Gibt es einen moralischen Imperativ, der die immensen Kollateralschäden einer politischen Handlung zum Schutz der Gesamtbevölkerung (nicht nur der Risikogruppen!) rechtfertigt, um einer Gesundheitsgefahr zu begegnen, die mit einer Influenza vergleichbar ist?

Erklären Sie es mir und meinen Kindern bitte – wir haben ein Recht darauf, das zu erfahren! Ich möchte eine Erklärung von Ihnen. Schauen Sie dabei auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, schauen sie auf die Heinsberg-Studie und schauen Sie auf die Kollateralschäden. Erklären Sie es mir bitte.
Vielleicht handelt es sich bei den politischen Entscheidungen um eine Gesinnungsethik, deren Ziele im Unklaren liegen?

Jeder Mensch den ich kenne, empfindet diese politische Entscheidungen als unmoralisch. Schauen Sie doch einmal in die Altenheime. Diese Menschen haben Deutschland nach dem Krieg aus Schutt und Asche wieder aufgebaut und jetzt werden sie ruhiggestellt, alleingelassen in ihrem Leid, ihrer Traurigkeit, ihrer Angst und letztlich in ihrem Sterben. Politische Entscheidungen haben ihnen auch noch ihre letzte Würde genommen. Geht so eine christliche Gesellschaft mit ihren alten Menschen um? Diese Menschen gehören zur Risikogruppe, doch auch sie haben Gefühle und eine unantastbare Würde.
Erklären sie mir bitte, warum die Würde derjenigen missachtet wird, die unsere besondere Anerkennung und Wertschätzung verdient haben! Aber auch diese Menschen werden letztlich als Kollateralschäden verbucht und ich bitte deshalb um eine Erklärung.

Politische Entscheidungen nach dem demokratischen Prinzip können nicht autark vom Volkswillen sein (zumindest nicht nach den Wurzeln eines solonischen Demokratieverständnisses) und ich finde, wenn ein Bürger wichtige Fragen stellt, ist ein Politiker als demokratisch gewählter Amtsträger dazu verpflichtet, auch dazu Stellung zu nehmen.

Freundlichen Gruß
C. P.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Prüßner,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Für uns alle bringt die Corona-Krise unzählige Veränderungen und Einschränkungen mit sich, die unseren bisherigen Alltag auf den Kopf stellen. Das Vorgehen der Bundesregierung im Umgang mit der Pandemie muss daher stets kritisch begleitet und sämtliche Maßnahmen vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse beurteilt und auf ihre Rechtsstaatlichkeit hin überprüft werden, um insbesondere bürgerrechtliche Einschränkungen nicht länger aufrechtzuerhalten, als zwingend notwendig.

Die Krise ist nach unserer Verfassung nicht allein „die Stunde der Exekutive“. Die jüngsten Änderungen am Infektionsschutzgesetz bedürfen einer Korrektur - nicht zuletzt, damit die parlamentarische Mitsprache nicht außen vor bleibt. Auch gilt es jetzt - mit Blick auf die polizeiliche Praxis - die Vorhersehbarkeit infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen bundesweit zu verbessern. Wir Grüne begrüßen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit und Gottesdiensten. Eingriffe in die Grundrechte müssen sich auf das unbedingt Notwendige beschränken, für den jeweils konkret zu benennenden legitimen Zweck geeignet und erforderlich und durchweg befristet sein. Sie sind fortlaufend hinsichtlich dieser Kriterien und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überprüfen. Sie müssen sich auch in der Krise am rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen, sich stets auf das mildeste Mittel beschränken und dürfen nicht willkürlich und diskriminierend sein.

Die schrittweise Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, die uns allen zweifelsohne viel abverlangen, muss mit Sorgfalt und Vernunft erfolgen. Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen werden bis auf Weiteres das A und O sein.

Wir bekunden große Anerkennung und danken den Menschen dafür, wie sie sich in den vergangenen Wochen und unter teils erheblich erschwerten, mit Existenzgefährdungen verbundenen, individuellen Lebensbedingungen an die mit der Eindämmung des neuartigen Coronavirus verbundenen Einschränkungen und Auflagen gehalten und hierbei eine sehr große gesellschaftliche Solidarität bewiesen haben. Der Wert der Freiheit wird in der Krise besonders deutlich erfahrbar.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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