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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Antje W. •

Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Antje W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Haben Sie den Eindruck, dass das Thema 'Geschlechtsidentität' aktuell sachlich diskutiert wird? Wo ich in Bremen hinhöre, besteht ein Kulturkampf und ich möchte sie daher bitten, ruhige und sachliche Betrachtung anzuregen/einzufordern.

Mit besten Grüßen, A. W.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Willnow,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Eine sachliche gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Geschlechteridentität liegt mir am Herzen - und ich wünsche sie mir von allen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen.

Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Verbot von sogenannten “Konversionstherapien” ist wichtig klarzustellen, dass es hier um Maßnahmen geht, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind. Aus meiner Sicht als Ärztin und Psychotherapeutin wird zu Recht von den Konversionsmaßnahmen als Pseudotherapien gesprochen, die durch das ärztliche Berufsrecht untersagt sind. Durch das neu beschlossene Gesetz sind diese nun endlich auch im strafrechtlichen Sinne verboten.

Seelsorgerische oder psychotherapeutische Gespräche, die z.B. einen Austausch über die Lebenssituation des/der Betreffenden, sind keine Konversionsmaßnahmen und stellen auch laut Gesetz keine sogenannten “Konversionsbehandlungen“ dar. Als Psychotherpeutin ist mir dies wichtig: Die Sorge, mit dem neuen Gesetz zum Verbot von Konversionsbehandlungen dürften Menschen nicht mehr in ihrem Transitionsprozessen psychotherapeutisch begleitet werden, ist nicht begründet. Das Verbot gilt nur dann, wenn die Gesprächspartner zielgerichtet Einfluss zu nehmen versuchen auf die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität eines/r Betroffenen. Dieses Verbot war überfällig, denn es geht um die Selbstbestimmung einer/s jeden. Aus Sicht von Bündnis90/Die Grünen geht das Gesetz allerdings noch nicht weit genug. Diese Konversionsmaßnahmen sollten nicht nur bis zum 18. Lebensjahr, sondern bis zum 26. Lebensjahr verboten sein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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