Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Klaus M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,
Sie haben zusammen mit Parteikollegen im Bundestag den Antrag Drucksache 19/7769 v. 13.02.2019 gestellt, für Verbesserungen für die psychosoziale Betreuung der Organempfänger und ihrer Angehörigen.
Eine Organübertragung von sterbenden auf todkranke Menschen, führt, wenn der Patient die Operation überlebt, zu einer Zwangseinnahme von Medikamenten, die gesunde Organe angreifen. Sie sind äusserst gesundheitsschädlich, bis hin zum Todeswunsch https://www.sueddeutsche.de/bayern/organspende-ueberleben-1.4262402
Können Sie oder des Patienten Ärzte die Frage beantworten, ob der Patient und die Angehörigen ohne die Ersttransplantation und mit einer Alternativtherapie, diesen Leidensweg - nicht - hätte gehen müssen?
Warum setzen Sie sich als Grüne so vehement für Zergliederung von sterbenden Menschen ein und nicht für Therapien die diese grauenvollen Nebenwirkungen nicht haben?
Die andere Seite ist der Explantierte (Zergliederte) und dessen Angehörige. Warum lässt Ihr Antrag diese Menschen völlig unbeachtet?
Nach einer vollständigen Verwertung von Organen und Geweben (vgl. Fleischindustrie), kann der Explantierte keine Schmerzen mehr haben, aber dessen Angehörige. Eine Mutter, deren Kind Organe und Gewebe entnommen und in Europa verschickt wurden, zeigt gravierenste Schäden auf, die sie erlitten hat, bei dem Gedanken, dass ein nahestehender Mensch mit Messern und Knöchensägen zerteilt wurde https://gesundheitsberater.de/organspende-nie-wieder-organtransplantation-aus-der-sicht-einer-betroffenen/
Diese Menschen benötigen händeringend lebenslang psychosoziale Betreuung. Wieviele weisen Schäden auf und wieviele bekommen Hilfe? Wie hoch sind die hierbei enstandenen und noch entstehenden Kosten?
Selbst renommierteste Top-Explanteure sagen „Die Vorgeschichte für die Spende ist ja eine Katastrophe für die Beteiligten“ https://www.tagesspiegel.de/berlin/diskussion-um-organspenden-transplantation-funktioniert-nur-mit-spendern/23015154.html
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Für mich besteht kein Widerspruch zwischen verbesserten Therapiemöglichkeiten für sterbenskranke Menschen und der Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende. Wir Grüne setzen uns seit Jahren für ein solidarisches Gesundheitswesen ein, in der die/der Betroffene im Mittelpunkt steht. Mein Augenmerk liegt dabei besonders auf Menschen mit chronischen Erkrankungen und auf der Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. Das Wesen einer solidarischen Gesellschaft zeigt sich auch daran, wie wir mit Menschen in den besonders sensiblen Phasen am Anfang und am Ende ihres Lebens umgehen.
Die Situation der Angehörigen in Organspende-Situationen liegt meinen Mitstreiter*innen und mir sehr am Herzen. Nicht zuletzt aus diesem Grund steht unser interfraktioneller Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ( https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911087.pdf ) der Widerspruchslösung in diesem Punkt entgegen. Im Gegensatz zur Widerspruchslösung halten wir fest an der Notwendigkeit der Zustimmung von Angehörigen in Fällen, in denen keine Erklärung des möglichen Organspenders zur Spendebereitschaft bekannt ist. Dies bedeutet zwar, dass sich Angehörige einer Entscheidung gegenübergestellt sehen; es bedeutet aber auch, dass sie "Nein" sagen können.
Unser Gesetzentwurf sieht zudem vor, das Potential für Angehörige, im inneren Konflikt zu landen, wie folgt zu entschärfen: Sind vom potentiellen Organspender mehrere sich widersprechende Erklärungen abgegeben worden, gilt die zuletzt abgegebene Erklärung. Ist nicht festzustellen, welche Erklärung zuletzt abgegeben worden ist, ist der nächste Angehörige zu befragen, ob ihm bekannt ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben worden ist. Ist dies dem nächsten Angehörigen nicht bekannt, gilt diejenige Erklärung mit der geringsten Eingriffstiefe. Wir nehmen zudem in den Blick, dass jeder Mensch zugleich in der Rolle einer Person, die für sich in Erwägung ziehen kann, Organspender zu werden, und in der Angehörigen-Rolle vis-á-vis potentiellen Organspendern ist. Deshalb meinen wir, dass Hausärztinnen und Hausärzte bei der regelmäßigen Beratung ihrer Patientinnen und Patienten zur Organspende auch das Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen ansprechen sollen.
Uns ist es ausgesprochen wichtig, dass Menschen für sich selbst, mit und für ihre Angehörigen durch einen durch Informationen und Beratung unterstützten Entscheidungsprozess zu der Entscheidung kommen, die für sie die richtige ist. Wenn Angehörige traumatisiert sind, ist dies ein Zeichen, dass die Organspende-Praxis unseren Anforderungen (noch) nicht gerecht wird: Sie muss stattfinden in Umständen, in denen den Wünschen der möglichen Spender umfänglich nachgekommen wird (soweit diese bekannt sind) und auf Angehörige durch eine ihnen zugekommene ergebnisoffene Beratung regelmäßig durch den Hausarzt und in Bezug auf die konkrete Situation eines möglichen Spenders eine freie Entscheidung zukommt. Gesellschaftlich - und wie Sie richtig bemerken, wenn nötig auch therapeutisch - müssen wir Menschen, die eine Organspende-Erfahrung machen, begleiten.
Die psychischen Belastungen für Angehörige habe ich in der Anhörung zum Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende gezielt adressiert. Zudem haben wir Grüne in unserem Entschließungsantrag aus diesem Grunde bessere Unterstützungen für Angehörige gefordert ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907769.pdf ).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther