Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Joerg H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Doktor Kappert-Gonther,
Es wird immer wieder gefordert das Bürger ihr Auto stehen lassen und mit dem Rad fahren sollen. Ich mache dies schon seit vielen Jahren und nutze bei Bedarf Cambio oder einen Autoverleih.
Was mich aber unheimlich ärgert ist das ich meinen Stellplatz in der Tiefgarage unserer Wohnanlage nicht für mein Fahrrad nutzen darf. Und das nicht weil die Eigentümer etwas dagegen haben sondern weil die entsprechenden Gesetze (BremGarV,...) dies nicht vorsehen. Denn Tiefgaragen sind Stellplätze für KRAFT-Fahrzeuge.
Für ein Auto dürfte ich dort sogar diverses Zubehör lagern inklusive Autoreifen und anderer brennbarer Materialien. Aber Fahrräder? Nicht zulässig. Und mir fällt beim besten Willen keine logische Begründung ein.
Mir ist bewusst das dies nicht die breite Masse betrifft da nur selten Tiefgaragen zur Verfügung stehen.
Aber wäre es nicht eine verhältnismäßig einfache Änderung an der BremGarV? Und es wäre ein klares Signal pro Fahrrad das nicht einen Cent Steuergeld erfordert.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Joerg HInz
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Sie sprechen ein Problem an, mit dem Sie angesichts der zunehmenden Anzahl von Radfahrer*innen in Bremen nicht alleine sind. Gemäß Paragraph 6 der Garagenverordnung war (!) der Einstellplatz bisher ausschließlich Kraftfahrzeugen vorbehalten. Allerdings ist die bisherige Bremische Garagenverordnung seit dem 30.4.2019 nicht mehr in Kraft, sondern durch eine durch die Bauministerkonferenz beschlossene Muster-Garagenverordnung ersetzt worden (vgl. https://www.bauumwelt.bremen.de/bau/planen_und_bauen/rechtsgrundlagen-3559). Über dieser Verordnung steht das Stellplatzortgesetz, demzufolge Fahrräder auf Stellplätzen durchaus zulässig sind.
Fahrradfahren ist gesund und preiswert, es ist gut für die Umwelt und wir Grüne wollen, dass Radfahren in Bremen noch viel leichter und bequemer wird. Darum werden wir Grüne in der neuen Legislaturperiode darauf hinwirken, dass ein bestimmter Anteil der Gesamtfläche von privaten und öffentlichen Hoch- bzw. Tiefgaragen künftig dem Abstellen von Fahrrädern, Lastenrädern und Pedelecs vorbehalten sein muss. Für Pedelecs sind zudem Ladeeinrichtungen vorzusehen. Wer sich umweltfreundlich fortbewegt, muss mindestens den gleichen Komfort wie Autofahrerinnen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther