Welche Maßnahmen befürworten Sie in Bezug auf die Ausbreitung vom Wolf in unserem dicht besiedeltem Gebiet.
Als Nutztierhalter mit auf der Weide freilaufenden Tieren möchte ich auch in Zukunft nicht jeden Abend an ein für unsere Tiere mögliches grausames Desaster denken müssen.
Der Wolf ist auch in unsere Region eingewandert und nach europäischem, nationalem und rheinland-pfälzischen Recht streng geschützt.
Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2015 einen Wolfsmanagement-Plan verabschiedet. Dieser setzt konsequent auf Vorsorge und Prävention. Um Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere zu verhindern, ist ein guter Herdenschutz das beste und wichtigste Mittel. Das rheinland-pfälzische Klimaschutz- und Umweltministerium unterstützt Weidetierhalterinnen und -tierhalter im Rahmen des Wolfsmanagement-Plans in den ausgewiesenen Präventionsgebieten in der Westeifel, in der Pufferzone Adenau, im Westerwald und im Taunus. Es werden verschiedene Präventionsmaßnahmen gefördert: der Erwerb mobiler wolfsabweisender, stromleitender Schutzzäune (Elekronetze), der Erwerb und die Installation fester wolfsabweisender Schutzzäune, die Nachrüstung bereits vorhandener Zäune (z. B. der Erwerb und die Installation eines Untergrabschutzes, die Erdung und ergänzende Stromlitzen) sowie die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Je nach Vorhaben und je nach Förder- und Haushaltsgrundsätzen sind bis zu 80 Prozent oder gar 100 Prozent der Ausgaben förderfähig. Im vergangenen Jahr hat das Ministerium für die Maßnahmen insgesamt 318.447 Euro bereit gestellt. Insgesamt sind bisher rund 934.000 Euro für die Präventionsmaßnahmen ausgezahlt worden.
Der Wolfsmanagementplan ist unter Beteiligung aller relevanten Gruppen, auch der Landwirtschaftskammer, erarbeitet worden am „Runden Tisch Groß-Carnivoren". Der Runde Tisch tagt mindestens einmal im Jahr und hat auch die Option, den Managementplan ggfs. anzupassen.
Nach unserem Verständnis ist die Rückkehr des Wolfes eine Bereicherung. Aber wir sehen auch die Probleme und unterstützen alle Maßnahmen zum Schutz der Weidetiere – als hilfreich sehen wir Lösungen an, die eine Koexistenz ermöglichen. Eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht lehnen wir ab, weil sich dadurch keine zusätzlichen Möglichkeiten für zusätzliche Schutzmaßnahmen ergeben – der Wolf wäre auch im Jagdrecht ganzjährig geschützt.