
(...) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Personen zu leisten, die die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. (...)