Kerstin Griese MdB
Antwort von Kerstin Griese
SPD
• 16.09.2008

(...) in der Zeit, in der Sie als Vater im Rahmen der Partnermonate Elterngeld beziehen, ist es auch in Ihrem Fall eine Lohnersatzleistung. Das Elterngeld wird insgesamt zum größten Teil tatsächlich als Lohnersatzleistung ausgezahlt, da ein Großteil der Väter und Mütter vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren. (...) Dies ist der Grund dafür, dass das Elterngeld steuerlich so behandelt wird, wie dies auch mit dem Arbeitslosengeld, dem Krankengeld, dem Mutterschaftsgeld geschieht: es ist zwar steuer- und abgabenfrei, unterliegt aber der Steuerprogression. (...)

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