Frage an Kerstin Griese von Christina W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Griese,
zum zweiten Mal wird die Erwerbsminderungsrente verbessert. Blöd nur, dass mich das Schicksal etwas zu früh getroffen hat und ich im Juni 2014 berentet worden bin.
Auf die Frage, warum der Bestand wieder nicht berücksichtigt wird, hört und liest man immer wieder, dass die Stichtagsregelung schon immer gegolten hat (Bestandsschutz). Verschlechterungen würden schließlich auch nur für die Zukunft gelten. Sicherlich gäbe es Möglichkeiten auch uns Verbesserungen zukommen zu lassen. Wenn nicht die Politik das kann, wer dann?
- Finden Sie es sozial gerecht, dass mehrere Jahre Zurechnungszeit zwischen Neu- und Altfällen liegen?
- Sind die Bestandsrentner nicht von Altersarmut bedroht? Im Zuge der Leistungsverbesserungsgesetze wurde immer davon gesprochen, dass gerade Erwerbsminderungsrentner von Altersarmut bedroht sind.
- Was planen Sie für uns Bestandsrentner, die das Schicksal eher getroffen? Oder gehen wir wieder leer aus?
Mit freundlichen Grüßen
C. W.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie Ihre Situation als Erwerbsminderungsrentnerin schildern. Sehr gern würde ich eine Entscheidung herbeiführen, dass auch die „BestandsrentnerInnen“ Verbesserungen bekommen. Das ist allerdings schwer möglich und im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.
Jedes Jahr müssen mehr als 170 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Anspruch nehmen, weil sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner sind in dieser schwierigen Situation nicht ausreichend abgesichert. Um den Betroffenen zu helfen, wurden in der letzten Wahlperiode von der damaligen Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles gleich zwei Mal die Erwerbsminderungsrenten erhöht. Einmal zu Juli 2014 und ein zweites Mal zu Januar 2018. Für alle, die ab Juli 2014 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, hat sich ihre Rente im Durchschnitt bei voller Erwerbsminderung um 10 % erhöht.
Sie fragen nach der Begründung für die Stichtage, ab denen die Verbesserungen für Beziehende von Erwerbsminderungsrenten gelten. Stichtage sind im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung üblich. Ich verstehe es sehr gut, dass diejenigen, die vor dem Stichtag ErwerbsminderungsrentnerInnen geworden sind, darüber enttäuscht sind. Besonders in Ihrem Fall, wo die Neuregelung nur einen Monat nach Ihrem Rentenbeginn gegriffen hat, ist das natürlich besonders ärgerlich. Bei Stichtagsregelungen wird es aber immer Menschen geben, die nicht von der Neuregelung profitieren können. Jede andere Abgrenzung würde von anderen Personengruppen, die dann nicht einbezogen sind, wiederum als Härte empfunden.
Die Stichtage wurden nicht aus Gleichgültigkeit gegenüber den Interessen der erwerbsgeminderten Menschen vorgesehen. Wir hätten die Verbesserungen sehr gern auch für die bereits Berenteten eingeführt, aber bei der Einbeziehung auch des Rentenbestandes hätten sich in der gesetzlichen Rentenversicherung Mehrausgaben in Höhe von mehreren Milliarden Euro ergeben. Leider gibt es dafür keine politische Mehrheit. Ich bedauere, Ihnen nichts anderes sagen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese