Sehr geehrte Frau Müller,
entschuldigen Sie die Namensverwechslung. Mit Post vom 10.06.2015 hat Ihnen der Ausschussdienst die Sachlage und Verfahrensweise nochmals ausführlich erklärt.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke
Sehr geehrte Frau Müller,
entschuldigen Sie die Namensverwechslung. Mit Post vom 10.06.2015 hat Ihnen der Ausschussdienst die Sachlage und Verfahrensweise nochmals ausführlich erklärt.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke
(...) Das ist bei anderen Onlineplattformen nicht möglich. Natürlich haben alle Bürgerinnen und Bürger ein nach Artikel 17 GG verbürgtes Petitionsrecht, wenn die Petition hier im Bundestag mit ihrer Unterschrift und Adresse eingegangen ist oder das offizielle Mail-Formular genutzt wurde. (...)
(...) Welche Vorteile und Nachteile bieten aus Ihrer Sicht ePetitionen ggü. (...) Vorweg ist zu sagen, dass es zwei Möglichkeiten von ePetitionen gibt: Die klassische Einzelpetition, also Bitten um Hilfe in persönlichen Notlagen, die über das Webformular auf dem Petitionsportal eingereicht wird; und die öffentliche Petition, eine elektronisch eingereichte Petition, die auf Bitte des Petenten auf dem Internetportal des Petitionsausschusses veröffentlicht werden kann. (...) Wie schätzen Sie den Erfolg von ePetitionen ein? (...) Wie sehen aus Ihrer Sicht die Zukunftsperspektiven von ePetitionen aus? (...) Welche Verbesserungs- und Ausbaumöglichkeiten sehen Sie bei ePetitionen? (...) So ist es den Bürgerinnen und Bürgern nun möglich, sich mit dem neuen Personalausweis (nPA) im Portal zu registrieren oder eine Petition einzureichen. (...)
(...) da sie schon viele befragt haben, möchte ich Ihnen eine Antwort aus meiner persönlichen Sicht geben. Wenn auch auf Bundesebene keine parlamentarischen Initiativen vorliegen, heißt das nicht, dass meine Fraktion Die Linke und ich sich der Problematik der Aktivitäten der Scientology-Organisation nicht bewusst sind. Wie Sie wissen, ist die Sekte regelmäßig Gegenstand der nachlesbaren Verfassungsschutzberichte des Bundes und der einzelnen Länder. (...)
(...) Petitionen können sowohl Bitten zur Gesetzesänderung als auch Beschwerden über Fehlverhalten von Bundesbehörden wie z.B. Arbeitsämter oder Rentenversicherer sein. Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz nicht ohne Grund verankert: damit jede Bürgerin und jeder Bürger, ob Kind, Rentner, Soldat oder Migrant das Recht auf eine kostenlose, juristische Prüfung seines Anliegens hat. Petitionen haben schon Gesetzesveränderungen bewirkt und viele Fehler oder Versehen von Behörden im alltäglichen Leben wiedergutgemacht z.B. bei der Bewilligung von Heil- und Hilfsmitteln oder bei der Rentenberechnung. (...)
Sehr geehrte Frau Bolanz,