Frage an Kersten Steinke von Claudia R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Steinke,
ich habe mir jetzt noch einmal die Fragen von Frau B. und Ihre Antworten genau durchgelesen. Und habe deshalb jetzt noch 2 Fragen.
Sollen Ihre Antworten bedeuten, dass das Grundgesetz sowie die Grund- und Menschenrechte und deren Einhaltung von den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag und im Falle von Petitionen von den Mehrheitsverhältnissen im Petitionsausschuss (die ja bekanntlich der Spiegel des Bundestages sind)abhängig sein?
Welchen Sinn machen dann noch Petitionen?
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Rauter
Sehr geehrte Frau Rauter,
das demokratische Prinzip beruht auf Mehrheitsverhältnissen. Petitionen können sowohl Bitten zur Gesetzesänderung als auch Beschwerden über Fehlverhalten von Bundesbehörden wie z.B. Arbeitsämter oder Rentenversicherer sein. Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz nicht ohne Grund verankert: damit jede Bürgerin und jeder Bürger, ob Kind, Rentner, Soldat oder Migrant das Recht auf eine kostenlose, juristische Prüfung seines Anliegens hat. Petitionen haben schon Gesetzesveränderungen bewirkt und viele Fehler oder Versehen von Behörden im alltäglichen Leben wiedergutgemacht z.B. bei der Bewilligung von Heil- und Hilfsmitteln oder bei der Rentenberechnung. Alles dies kann im Jahresbericht des Petitionsausschusses nachgelesen werden ( Siehe unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801300.pdf )
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke