
(...) Petitionen können sowohl Bitten zur Gesetzesänderung als auch Beschwerden über Fehlverhalten von Bundesbehörden wie z.B. Arbeitsämter oder Rentenversicherer sein. Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz nicht ohne Grund verankert: damit jede Bürgerin und jeder Bürger, ob Kind, Rentner, Soldat oder Migrant das Recht auf eine kostenlose, juristische Prüfung seines Anliegens hat. Petitionen haben schon Gesetzesveränderungen bewirkt und viele Fehler oder Versehen von Behörden im alltäglichen Leben wiedergutgemacht z.B. bei der Bewilligung von Heil- und Hilfsmitteln oder bei der Rentenberechnung. (...)