Frage an Kersten Steinke von Sarah B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Steinke,
die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles hat eine Frage auf Abgeordnetenwatch vom 27.03.2014 mit einer falschen Rechtsauskunft kommentiert. Frage bezogen auf die Agentur f. Arbeit: "Gibt es für die deutschen Bürger eine offiziell zuständige staatliche, bzw. besser gesagte bundesrepublikanische Stelle an die man sich wenden kann, wenn der Art. 34 des Grundgesetzes greifen muss?"
Sie antwortete, dass man eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht wegen Verletzung der Grundrechte einreichen kann. Dabei wäre eine Verletzung der Grundrechte erst gegeben, wenn gegen das Grundgesetz verstoßen worden ist. Gegen das Grundrecht welches man hat würde ja erst verstoßen, wenn jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die gegenüber Dritten obliegende Amtspflicht verletzt hat und sich der Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht sich ersatzweise nicht darum kümmert.
Laut § 393 SBG III ist eindeutig, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Aufsicht über die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist. Sie erstreckt sich darauf, dass Gesetze und sonstiges Recht beachtet werden. Wieso teilt dies Frau Nahles als Chefin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht mit?
Das ist doch mal eine Petition wert: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Minister und Bundesminister sich mit den Aufgaben und Leitbildern der Ministerien vertraut machen sollen, bevor sie ihr Amt antreten. Einrichtungen, welche mit öffentlichen Ämtern betraut sind und unter Aufsicht eines Ministeriums stehen, sollen verpflichtet werden Dritten gegenüber, über welchen ihnen die Amtspflicht obliegt darüber in Kenntnis zu setzen, wer die Aufsicht über die entsprechende Einrichtung hat und ggf. nach Greifen von Art. 34 GG für die Betroffenen zuständig ist. Des Weiteren soll den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit gegeben werden, Beschwerden online und verschlüsselt einreichen zu können.
Sehr geehrte Frau Bolanz,
wieso Frau Nahles so geantwortet bzw. nicht geantwortet hat, kann ich Ihnen nicht sagen. Eine ernstgemeinte Prüfung Ihres Anliegens richten Sie bitte als Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Beschwerden können bereits online eingereicht werden unter: https://epetitionen.bundestag.de/epet/peteinreichen.html
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke