
(...) das tatsächliche Anliegen Ihrer Petition ist die Forderung, dass "bei allen Sitzungen im Deutschen Bundestag zum Thema der sogenannten "Elektronischen Zigarette" Vertreter der betroffenen Verbraucher die Gelegenheit zur Mitsprache bekommen." Wie Ihnen in der zweiseitigen Mitteilung des Petitionsausschusses begründet wurde, kommt aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Rederecht für Bürger im Plenum des Deutschen Bundestages nicht in Betracht. Dabei ist es unerheblich zu welchem Thema. (...)