Frage an Kersten Steinke von Klaus F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Steinke,
ich habe eine Frage zur Vorgehensweise des Petitionsausschusses.
Ich habe mich mit dem Ausschuss und mit Petitionen an sich beschäftigt. Dabei ist mir bekannt geworden, dass es solche Petitionen gibt, die zur Online-Mitzeichnung ins Internet gestellt werden und solche, bei denen das nicht der Fall ist. Weiter habe ich gelernt, dass man keinen Anspruch auf das Einstellen seiner Petition ins Internet hat um sich Mitzeichner "zu suchen".
Nach welchen Kriterien wird entscheiden, ob eine Petition ins Internet gestellt wird oder eben nicht?
Mit freundlichen Grüßen
K. Fuchs-Brenkner
Sehr geehrter Herr Fuchs-Brenkner,
Sie können eine Petition ohne Veröffentlichung (persönliche Anliegen unterliegen dem Datenschutz) oder eine Petition zur Veröffentlichung beantragen, siehe unter https://epetitionen.bundestag.de/epet/peteinreichen.html . Wie mit öffentlichen Petitionen verfahren wird finden Sie in der Richtlinie unter https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.richtlinie.html , hier insbesondere die Gründe für eine Nichtzulassung unter Punkt 3 und 4. Viele Fragen und FAQ´s finden Sie generell unter https://epetitionen.bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke