Warum wurden in Anbetracht des Artensterbens und des Verlustes an Biodiversität die Halm-Förderungen für Streuobstwiesen in Hessen noch weiter zusammengestrichen?
Hallo Frau Kinkel,
ich habe die neuen Richtlinien für die Landwirtschaftlichen Halm 2 - Förderung in Hessen erhalten, die Förderung des Streuobstanbaues wurde nochmals verschlechtert. Weiterhin wurde das Wort Nachpflanzung wie im alten Halm beibehalten. Das bedeutet die Förderung von 55€ je Baum gibt es nur wenn eine Streuobstwiese schon vorhanden ist, ein Flugzeug abstürzt und dabei einen alten Baum beschädigt. Noch schlimmer: Im alten Halm war die Mindesthöhe eines Hochstammbaumes auf 1,60m bis zum Kronenansatz festgelegt. Im neuen Halm wurde das auf 1,80m heraufgesetzt. Warum nicht gleich auf 2,50m oder 3,00m? Da auch in vielen Altbeständen die Kronenhöhen unter 1,80m liegen fallen alle diese Bäume auch aus der Förderung heraus. Streuobst scheint also in dem von den Grünen besetzten Amt für Umwelt und Klimaschutz nicht wirklich beliebt zu sein. Das wäre doch mal etwas womit sie sich auseinandersetzen könnten, oder meinen Sie nicht?
Liebe Grüße
Martin G.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage. Streuobstwiesen sind als „gefährdete“ Räume in der „Roten Liste“ geführt, deshalb müssen wir sie ganz besonders fördern und erhalten. Die größte Gefahr – neben der Klimakrise – für Streuobstwiesen ist Flächenversiegelung sowie fehlendes Wissen und zu wenig Pflege der Wiesen. Deshalb hat das Hessische Umweltministerium vor kurzem eine „Streuobstwiesenstrategie“ veröffentlicht. Zentraler Bestandteil wird das neu geschaffene Streuobstwiesenzentrum, welches Wissen um alte Sorten und Artenvielfalt erhalten und eine Anlaufstelle für alle Interessierten werden soll. Neben der von ihnen bereits erwähnten HALM-Förderung unterstützt das Land das Ziel, in jedem Landkreis einen Landschaftspflegeverband zu etablieren. Damit schützen wir das Wissen um alte Sorten genauso wie die Artenvielfalt. Außerdem unterstützen wir die oft ehrenamtlich geleistete Naturschutzarbeit sowohl personell, finanziell und beraten. Gerade weil uns Streuobstwiesen am Herz liegen, fördern wir deren Erhalt auf breit gefächertem und nachhaltigem Weg.
Wir setzen für die Finanzierung der HALM-Streuobstförderung 60 % Bundesmittel ein, daher müssen wir die Förderkonditionen an dem bundesweit einheitlichen GAK-Rahmenplan ausrichten. Der Bund hat die Vorgaben zur Stammhöhe von 1,6 m auf 1,8 m angehoben. In unserer HALM 2 Landes-Richtlinie, müssen wir daher die Bundesvorgaben, welche gegenwärtig eine Stammhöhe von 1,8 m vorsehen umsetzen. Der GAK Rahmenplan eröffnet jedoch den Ländern gleichzeitig die Möglichkeit, in begründeten Ausnahmefällen davon abzuweichen. Wir wollen diese Ausnahmeklausel in Hessen nutzen. Für den Vollzug bedeutet dies, dass in begründeten Einzelfällen daher auch weiterhin Bäume, die kleiner als 1,8 m sind, gefördert werden können. Im Übrigen soll sich an den weiteren Konditionen nichts ändern. Die völlige Neuanlage von Streuobstwiesen soll auch weiterhin nicht über HALM gefördert werden, da hier andere Instrumente, wie z. B. die Finanzierung im Rahmen des naturschutzrechtlichen Ausgleichs, greifen.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass für 2024 im Rahmen von HALM 3 ein neues, rein landesfinanziertes Streuobstförderprogramm angestrebt wird. Hier wären wir dann nicht an die Bundesvorgaben gebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Kaya Kinkel