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Kay Gottschalk
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Frage von Stefan N. •

Welchen Sinn hat Steuerklasse 6? Warum werde ich für Fleiß steuerlich bestraft?

Sehr geehrter Herr Gottschalk,

ich arbeite unter der Woche in Teilzeit im Büro und am Wochenende in Teilzeit in der Pflege. Vor Kurzem habe ich meine Tätigkeit in der Pflege von einem Minijob auf Teilzeit ausgeweitet, da mir diese Arbeit Freude bereitet und ich zugleich eine große Not in diesem Bereich sehe.

Nun verstehe ich nicht, warum ich für diese Teilzeittätigkeit in der Pflege in Steuerklasse 6 fast 50 % Steuern zahlen muss. Können Sie mir das bitte erklären und sagen, ob Sie diese Regelung für gerecht halten?

Ich bitte Sie, nicht mit allgemeinen Phrasen zur Wertschätzung der Pflege zu antworten – die Frage lässt sich genauso auf andere Zweitjobs anwenden. Ich verstehe nicht, warum fleißige Bürger durch die Steuerklasse 6 bestraft werden, während passives Einkommen aus Kapitalanlagen mit maximal 25 % besteuert wird.

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan N.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

die Versteuerung nach Steuerklasse 6 ist erst einmal bitter, entspricht aber einem nachvollziehbaren Aspekt. Bei Steuerklasse 1 – für Ihr erstes Beschäftigungsverhältnis - wird der Grundfreibetrag, der jedem Steuerbürger einmal zusteht, einbezogen. Das kann für ein zweites Beschäftigungsverhältnis nicht zur Anwendung kommen.

So werden in Steuerklasse 6 ab dem ersten Euro des Einkommens Steuern abgezogen. Letztendlich wird bei der Veranlagung am Jahresende das Gesamt-Einkommen ermittelt und das zu versteuernde Einkommen dem Steuertarif gegenübergestellt. Die Versteuerung erfolgt dann nach Ihrem individuellen Steuersatz.  Der kann dann deutlich unter 25% liegen. Eine mögliche Überzahlung wird Ihnen erstattet. 

Der Effekt: Sie „kreditieren“ Sie erst einmal den Staat und nicht umgekehrt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kay Gottschalk

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