Warum waren Sie bei der Abstimmung zum "Fortbestand der epidemischen Lage" am 25.08.2021 nicht anwesend?
Bei so einer wichtigen geselschaftspolitischen Frage zur andauernden Einschränkung unserer Grundrechte, sollte (wie im Übrigen generell bei jeder Abstimmung) eine Anwesenheitspflicht bestehen. Schließlich werden Sie von uns allen bezahlt.
Sehr geehrter Herr A.,
am 25.08. habe ich lange im Vorfeld vereinbarte Termine in Rheinland-Pfalz wahrgenommen und Gespräche mit den Menschen im Land geführt. Als Abgeordnete führen wir zahlreiche Gespräche mit den Menschen, für die wir im Parlament sitzen, treten in den Austausch mit Organisationen und beantworten die Fragen von Bürger:innen. Selbstverständlich ist die Beteiligung an den Plenarsitzungen wichtig, jedoch hilft es den Menschen oft mehr, ihre Anliegen aufzunehmen und in die parlamentarische Arbeit einzubringen. Dies ist bei meiner Tätigkeit als Abgeordnete häufig eine Abwägungsentscheidung. In dieser konkreten Situation bin ich zu dem Schluss gekommen, dass die Anwesenheit in meinem Wahlkreis und der direkte Austausch mit Bürger:innen höher wiegt als die Abstimmungsteilnahme. Zudem gestaltete sich eine Anreise mit der Bahn aus meinem Wahlkreis Trier nach Berlin äußerst kompliziert. Nichtsdestotrotz bin ich gemeinsam mit meiner Fraktion DIE LINKE der Meinung, dass die Fortführung der epidemischen Lage nationaler Tragweite und damit weitgehende Vollmachten der Bundesregierung nicht mehr tragbar sind. Jan Korte, unser erster parlamentarischer Geschäftsführer, hat dies aus meiner Sicht treffend auf den Punkt gebracht. Sie können die Rede hier nachschauen: https://www.youtube.com/watch?v=smbOlanC4Zc