Frage an Katrin Werner von Sanaa H. bezüglich Gesundheit
Liebe Frau Werner,
mit dem universitären Ausbildungsreform für Psychotherapeuten entsteht ein Problem. Die Universitäten haben oft einen Lehrstuhl nur für Verhaltenstherapie! Es gibt nur einen Lehrstuhl für Psychoanalyse. Damit geht eine wichtige Therapierichtung und - Form verloren, die ich sehr schätze.ich bitte Sie daher diese Reform nur zu unterstützen wenn Lehrstühle fur Psychoanalyse geschaffen werden, gesetzlich verankert versteht sich.
Ich arbeite mit Migranten und erlebe in der Arbeit in der Therapie gute Erfolge durch die Psychoanalyse. Ich bitte Sie von vollsten Herzen daher, mein Anliegen zu unterstützen. Die Vielfalt der Lehre und Therapieformen darf nicht durch unüberlegt verloren geht. haben Sie das bei der Reform beachtet und angesprochen?
Liebe Grüße S. H..
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Engagement.
Die Linkfraktion im Bundestag kritisiert den Gesetzesentwurf zur Reform der Psychotherapieausbildung. Angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen noch jahrelang unter prekären Bedingungen arbeiten. Zudem fehlen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfahrensvielfalt im Studium
Neben den konkreten Regelungslücken hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Weiterbildung und der Struktur des Studiums fehlen Maßnahmen, die der gravierenden Einseitigkeit im Psychologiestudium in Bezug auf therapeutische Verfahren entgegenwirken.
59 der 60 Lehrstühle für Klinische Psychologie an staatlichen Universitäten sind mit Verhaltenstherapeuten besetzt. Zusammen mit dem Lehrstuhl für Psychoanalyse (in Frank-furt am Main) gibt es nur zwei Lehrstuhlinhaber, die über Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie verfügen.
Wir begrüßen den Gesetzentwurf, da dieser ausdrücklich auf die Breite der wissenschaftlichen Verfahren abstellt. Insgesamt geht der Gesetzentwurf auf die gravierende Einseitigkeit im Studium jedoch nicht angemessen ein.
Konkret sollte in § 9 des Kabinettsentwurfs ergänzt werden: "Die berufsqualifizierenden Tätigkeiten im Studium schließen das Angebot aller wissenschaftlich anerkannten Verfahren ein. Die Krankheits- und Verfahrenslehre sowie die berufsqualifizierenden Tätigkeiten müssen von Dozenten gelehrt werden, die über Fachkunde in dem zu lehrenden Verfahren verfügen. Die Hochschulambulanzen haben alle wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren vorzuhalten."
Wir fordern, dass das neue Berufsgesetz und die konkretisierende Approbationsordnung so ausgestaltet werden, dass die Studierenden frei zwischen allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren wählen können. Die bestehende Schieflage bei den Lehrkapazitäten zugunsten einzelner Verfahren darf sich beim Aufbau des neuen Studiengangs nicht fortsetzen. Nur so haben die Patientinnen und Patienten später die Möglichkeit, sich für die für sie am besten geeignete Therapieform zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Werner