Frage an Katrin Werner von Luise R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Werner ,
im vergangenen Monat haben wir, Ihnen als Abgeordnete aus Rheinland- Pfalz, gemeinsam mit dem Medinetz Koblenz e.V. und Armut und Gesundheit in Deutschland e.V. per Post einen Apell zum im Februar 2019 erschienen Referentenentwurf zum Geordneten-Rückkehr-Gesetz aus dem Bundesinnenministerium (BMI) gesendet. Vier Punkte in diesem Entwurf sehen wir als höchst problematisch an. Die vollständige Stellungnahme haben wir auch auf unserer Homepage veröffentlicht: http://www.medinetzmainz.de/aktuelles/
Wir bitten Sie um eine kurze Stellungnahme Ihrerseits vor der geplanten Abstimmung über den Gesetzesentwurf.
Mit freundlichen Grüßen,
M. M. e.
Sehr geehrte Damen und Herren vom Medinetz Mainz e.V.,
DIE LINKE. teilt Ihre Kritik und Besorgnis hinsichtlich des so genannten "Geordnete-Rückkehr-Gesetzes", kritisch auch "Hau ab"-Gesetz genannt, voll und ganz!
Der Gesetzentwurf ist ein Angriff auf die Menschenwürde von Geflüchteten und ein massiver Verstoß gegen maßgebliche Grundsätze eines sozialen Rechtsstaats. Die geplanten Verschärfungen bewirken eine umfassende Entrechtung von Geflüchteten in mehreren Bereichen. Besorgniserregend sind insbesondere die Vorschriften zur verstärkten Abschiebungshaft und zur Verhinderung jeglicher Aufenthaltsverfestigung und Integration durch Erteilung einer Duldung zweiter Klasse beim Vorwurf der Nicht-Mitwirkung an der eigenen Abschiebung. Ein absolutes Novum in der bisherigen Geschichte der deutschen Abschreckungspolitik gegenüber Geflüchteten ist die Neuregelung, wonach Schutzsuchende oder Menschen mit einem in einem anderen EU-Mitgliedstaat gewährten Schutzstatus nur noch eine minimale soziale Unterstützung unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums oder gar keine Hilfen mehr erhalten sollen. Das ist eine offen verfassungswidrige Politik des Aushungerns ungewollter Flüchtlinge, die von der LINKEN immer wieder kritisiert wird.
Dass die SPD solchen, vielfach grundrechtswidrigen Vorschlägen zugestimmt hat, um ein so genanntes Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschließen zu können - das Einwanderungserleichterungen nur im Interesse der deutschen Wirtschaft zulässt -, ist ein Skandal. Zumal die beschworenen angeblichen Defizite bei der Ausreise von Ausreisepflichtigen gar nicht existieren, wie Anfragen der LINKEN an die Bundesregierung erbracht haben: Viele der nach dem Ausländerzentralregister (AZR) angeblich "Ausreisepflichtigen", müssen gar nicht ausreisen, weil sie aus ganz verschiedenen Gründen geduldet werden. Andere sind gar nicht "ausreisepflichtig", obwohl es im AZR so vermerkt ist, weitere leben längst nicht mehr in Deutschland, nur wurde ihre Ausreise nicht erfasst. Wie auch immer: Auch Ausreisepflichtige sind Menschen mit Würde, im politisch inszenierten Abschiebewahn sind längst nicht mehr alle Mittel und Praktiken verhältnismäßig,
viele Abschiebungen verlaufen bereits jetzt in inakzeptabler Art und Weise und unter zunehmender Brutalität. DIE LINKE. lehnt Abschiebungen insgesamt ab, die geplanten Abschiebungsverschärfungen werden von uns auf das Schärfste verurteilt.
Ein kurzer Hinweis noch: Sie beziehen sich in Ihren vier Punkten auf einen frühen Referenten-Entwurf des Bundesinnenministeriums. Der später vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf enthält - ohne dies hier im Detail ausführen zu können - zum Teil geänderte Vorschriften, etwa zur Strafbarkeit der Ankündigung von Abschiebungsterminen und zur Duldung zweiter Klasse, auf die auch Sie Bezug nehmen. SPD-Abgeordnete werden Ihnen deshalb vermutlich antworten, die Pläne aus dem BMI seien von der SPD "entschärft" worden. Das wäre angesichts der verbliebenen erheblichen Verschärfungen allerdings eine nicht akzeptable Schönfärberei.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Werner