Portrait von Katrin Werner
Katrin Werner
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Katrin Werner zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Inge R. •

Frage an Katrin Werner von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Werner,

ich bitte Sie um eine Stellungnahme zu der Verfahrensweise bei der Umsetzung der aktualisierten Fassung des § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII.
Seit 1. Juli 2017 lehnen Sozialämtern vermehrt Anträge auf Grundsicherung unter dem Vorwand ab, dass die Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung erst nach Beendigung des Berufsbildungsbereichs festgestellt werden könne.
Dieses Vorgehen widerspricht eindeutig dem Wortlaut und der Systematik des § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII (siehe auch die Informationen des BVKM).
Es ist davon auszugehen, dass beim Besuch von einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung auszugehen ist und sich gerade deshalb eine Prüfung erübrigt.
In § 45 Satz 3 SGB XII sind zudem die Fallgruppen aufgezählt, in denen ein Ersuchen an den Rentenversicherungsträger nicht erforderlich ist, weil die Voraussetzungen für den Bezug von Grundsicherungsleistungen bereits aus anderweitig vorliegenden Erkenntnissen hinreichend abgeleitet werden können.
Gleichzeitig werden sogar bestehende Grundsicherungsbescheide aufgehoben, obwohl bei den Betroffenen bereits die dauerhaft volle Erwerbsminderung festgestellt wurde und der Zustand unverändert ist.

Es handelt sich hier um Menschen, die dringend auf diese Gelder angewiesen sind, weil sie eben nicht aus eigener Kraft und selbstständig etwas tun können, um ihre finanzielle Lage auf irgendeine Weise zu verbessern. Auch die ganzen erforderlichen bürokratischen Angelegenheiten können sie nicht alleine erledigen.
Ich bitte Sie um eine Stellungnahme, wieso hier eine bewusste Verschlechterung der Lebenssituation von behinderten Menschen veranlasst wird, die juristisch auf Dauer nicht haltbar ist.

Des weiteren bitte ich um die Information, wie viele Menschen mit Behinderung vom Eingangs- oder Berufsbildungsbereich von Werkstätten für Menschen mit Behinderung in den letzten drei Jahren in den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln konnten.

Mit freundlichen Grüßen
I. R.

Portrait von Katrin Werner
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben Recht. Es kann nicht sein, dass Menschen ein Anspruch auf Grundsicherung verwehrt wird und sie damit faktisch in Armut leben müssen. Wir haben Ihre Frage daher zum Anlass genommen, bei der Bundesregierung nachzubohren. Wir wollten wissen, welche Kenntnisse die Regierung über die Ablehnung von Anträgen auf Grundsicherung von Menschen hat, die sich im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen befinden. Die Antwort ist ernüchternd: Die Bundesregierung gibt an, über keine Daten zu verfügen. Ebenfalls liegen der Regierung keine Daten zu den Übergängen von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vor. Dies kritisieren wir schon seit Jahren, denn im Hinblick auf die Aufgabe der Werkstätten, Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten, ist die nicht haltbar.
Wir als LINKE kämpfen für eine Gesellschaft in der niemand Angst vor Armut haben muss und in der alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dazu möchten wir eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 1050€ im Monat einführen. Darüber hinaus möchten wir den allgemeinen Arbeitsmarkt und das Bildungssystem inklusiver gestalten.
Werkstätten für behinderte Menschen wollen wir schrittweise zu Kompetenzzentren für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung und für gute Arbeit von Menschen mit Behinderungen umgestalten. Dafür wollen wir ein Konzept „Zukunft der Werkstätten“ erarbeiten, das unter anderem Aussagen über die finanzielle Neustrukturierung der Werkstätten trifft. Ausgangspunkt ist dabei das Recht auf tarifliche Entlohnung unter Beibehaltung der erforderlichen Nachteilsausgleiche und der jetzigen Rentenansprüche. Beschäftigte in WfbM haben aus unserer Sicht ein Recht auf ein reguläres Arbeitsverhältnis. DIE LINKE fordert, den „arbeitnehmerähnlichen Status“ perspektivisch aufzuheben. Dieser Prozess soll schrittweise und damit langsam und behutsam verlaufen. Werkstätten könnten auch mittelfristig zu Inklusionsbetrieben/-abteilungen weiterentwickelt werden. Dabei darf die Werkstattleistung nicht verloren gehen.

Weitere Informationen zu unseren Forderungen finden Sie in unserem Wahlprogramm: https://die-linke.de/wahlen/wahlprogramm/

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Werner