Frage an Katrin Werner von Miriam K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Werner
Meine Frage ist kurz: Ich gehe doch davon aus, dass Sie der Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung morgen, also am Donnerstag, 01.06.2017 in 2. und 3. Lesung im Bundestag auf keinen Fall zustimmen?
Das Grundgesetz soll bereits weniger als 24 Stunden später, am Freitag, 02. Juni 2017 endgültig vom Bundesrat abschließend geändert werden. Die Grundgesetzänderung wird dafür per Bote vom Bundestag in den Bundesrat überbracht und in der laufenden Sitzung auf die Tagesordnung gehoben. Das ist wirklich unglaublich. Denn schließlich handelt es sich um die größte Grundgesetzänderung seit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006.
Die Mitspracherechte der Bürger werden hier mit Füssen getreten.
Ich bin selbst Anwältin und Steuerberaterin und bin entsetzt: Hier wird nicht für ein Volk entschieden, sondern gegen ein Volk.
Da machen Sie doch nicht mit?
Sehr geehrte Frau Keusen,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Gesetzesänderung zur Autobahnprivatisierung.
Wie Ihnen schon bekannt ist, wurde am 1. Juni 2017 im Bundestag eine Grundgesetzesänderung beschlossen, die eine Privatisierung der Autobahn ermöglicht. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat geschlossen gegen die vorgelegten Änderungen des Grundgesetzes gestimmt. Wir teilen Ihre Auffassung, dass dies ein Schritt gegen die Bürgerinnen und Bürger und ihre Nutzungsrechte an öffentlichen Gütern ist.
Das Problem liegt v.a. darin, dass die Bundesregierung die Autobahnprivatisierung, die an die Neureglung des Bund-Länder-Finanzausgleichs gekoppelt wurde, mit einer Zweidrittelmehrheit durch die Hintertür beschließen wollte. Weder CDU/CSU noch SPD wollen klar sagen, dass mit den verabschiedeten Grundgesetzänderungen zukünftig Privatisierungen der Autobahn möglich sind.
Die Grundgesetzänderung ermöglicht die Übertragung der Verwaltungs- und Nutzungsrechte an eine privatrechtliche Gesellschaft, erweitert die Möglichkeiten für Öffentlich-Private-Partnerschaften beim Bau und Betrieb von Autobahnen und sie schließt eine Beteiligung von Privatinvestoren an der Bundesautobahngesellschaft über spezielle Finanzinstrumente nicht wirksam aus. Die zukünftige Infrastrukturgesellschaft soll als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingerichtet werden, also mit gewinnorientiertem Ziel.
Autobahnen gehören in Öffentliche Hand. Sie wurden jahrzehntelang über öffentliche Gelder finanziert und müssen deshalb auch unter staatlicher Kontrolle bleiben. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer von den Interessen privater Konzerne abhängen. Deshalb stimme ich grundsätzlich gegen jegliche Art der Privatisierung des öffentlichen Eigentums.
DIE LINKE fordert, dass die öffentliche Infrastruktur nicht von der Regierung verscherbelt werden kann. Wir sind der Meinung, dass eine Volksabstimmung, in der die Gründung einer privatrechtlichen Infrastrukturgesellschaft überprüft werden könnte, dringend erforderlich ist.
Sehr geehrte Frau Keusen, ich bedanke mich noch einmal für Ihre Nachricht und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Katrin Werner