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Katrin Werner
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Frage von Inge R. •

Frage an Katrin Werner von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Werner,

als Mutter einer schwerstbehinderten Tochter bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu der Verfahrensweise bei der Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichtes zum Rechtsanspruch auf die Regelbedarfsstufe 1.
Im Juli 2014 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass behinderten erwachsenen Kindern gerade auch beim Zusammenleben mit ihren Eltern die Regelbedarfsstufe 1 zuzuordnen ist. Obwohl inzwischen die ausführlichen schriftlichen Entscheidungsgründe zu den Urteilen des Bundessozialgerichtes vorliegen, wird die Umsetzung dieser Urteile von den meisten örtlichen Sozialhilfeträgern verweigert. Dies wird damit begründet, dass eine Verwaltungsanweisung vom BMAS an die Grundsicherungsämter erlassen werden soll, wie mit der Entscheidung umzugehen ist.
Wie stehen Sie als Behindertenbeauftragte dazu, dass die Umsetzung dieser Urteile des obersten Gerichtes der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland durch einige Sozialämter bereits umgesetzt wird, während die Umsetzung in anderen Regionen durch überflüssige bürokratische Vorgänge - nachweislich auf Anweisung des BMAS - weiterhin verzögert und verweigert werden soll, obwohl die Rechtslage inzwischen deutlich geklärt wurde und die vollziehende Gewalt laut Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) "an Gesetz und Recht gebunden" ist?
Wie und auf welche Weise werden Sie als Behindertenbeauftragte die betroffenen behinderten Menschen und deren Familien unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Inge Rosenberger

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Rosenberger,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Gerne möchte ich an dieser Stelle auf meine Pressemitteilung vom 24. Juli 2014, "LINKE begrüßt Urteil zur Regelbedarfsstufe 3" - http://www.katrinwerner.de/nc/start/pressemitteilungen/detail/artikel/linke-begruesst-urteil-zur-regelbedarfsstufe-3 hinweisen, in der ich bereits schon im vergangenen Jahr die Koalition aufforderte, das Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts endlich umzusetzen. Die vom BSG kritisierte Regelung wurde von unserer Fraktion bereits in der 17. Wahlperiode hart kritisiert und abgelehnt. Dass, obwohl verschiedene schriftliche Entscheidungsgründe zur den Urteilen des BSG vorliegen, das Urteil noch immer nicht in den Sozialämtern umgesetzt wird, ist mehr als ärgerlich. Aus diesem Grund sind nicht nur ich, sondern auch Linksfraktionen in Kommunen entsprechend aktiv. Das Regierungshandeln bezüglich der mangelhaften Umsetzung erfrage ich derzeit mit verschiedenen schriftlichen Fragen an die Bundesregierung.

Mit freundlichem Gruß
Katrin Werner
Behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
im Bundestag