Frage an Katrin Staffler von Dieter H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Staffler,
Ihr Abstimmungsverhalten, etwa zum Thema "Wölfe" und " Tempo 130" veranlasst mich zu der Frage, ob Sie, dafür wurden Sie gewählt, wirklich Ihrem Gewissen entsprechend abstimmen oder aber lediglich der Meinung Ihrer Fraktion folgen.
Sollte ersteres zutreffen, wäre ich dankbar, wenn Sie Ihre Gründe zu den genannten Themen darlegen würden, die zu Ihrem persönlichen Abstimmungsverhalten geführt haben.
Meiner ( und nicht nur meiner) Meinung nach geht es heutzutage gar nicht, auf Tiere nach (fast) Belieben zu schießen und jeder vernünftige Experte wird Tempo 130 aus vielerlei Gründen befürworten, zumal wir global das letzte Land sind, das sich dieser Vernunft nachhaltig widersetzt.
Mit freundlichen Grüßen
D. H.
Dachau
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht hinsichtlich meines Abstimmungsverhaltens bei der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und beim Thema Tempolimit. Gerne lege ich Ihnen im Folgenden dar, welche Gründe zu diesem Abstimmungsverhalten geführt haben.
Eine pauschale Geschwindigkeitsbegrenzung lehne ich aus verschiedenen Gründen ab. Deutsche Autobahnen sind verkehrstechnisch sehr gut ausgebaut und zählen zu den sichersten Straßen der Welt. Grundsätzlich schreiben unsere straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vor, dass die Fahrzeuggeschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen ist. Es darf generell nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann.
Die situationsangepasste Geschwindigkeit kann daher deutlich unterhalb eines Tempolimits von 130 km/h liegen. Zudem können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Bereits heute gilt daher auf rund 30 % der Autobahnen ständig oder zeitweise ein Tempolimit. Zählt man Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich von längerfristigen Baustellen hinzu, erhöht sich der Anteil auf insgesamt rund 40 %.
Die Verkehrssicherheit kann meines Erachtens vor allem auch durch gezielte Geschwindigkeitsbegrenzungen und neue Fahrzeugvorgaben erhöht werden. Bei Autobahnabschnitten, auf denen es nachweislich zu vermehrten Unfällen kommt, können beispielsweise sogenannte Verkehrsbeeinflussungsanlagen helfen, also Autobahnbrücken, die ein Tempolimit bei schlechten Witterungsbedingungen oder einem hohen Verkehrsaufkommen anzeigen. Ein aktuelles und tragisches Beispiel ist die Unfallserie auf der A 8. Der Bundesverkehrsminister hat bereits der Planung einer Verkehrsbeeinflussungsanlage zwischen der Anschlussstelle München-Eschenried und Augsburg zugestimmt. Nachdem die Unfälle sich nun häufen, habe ich erst vor kurzem einen Brief an die Staatsminister Herrmann und Reichhart geschrieben, in dem ich ein flexibles und bedarfsgerechtes Tempolimit auf dieser Strecke fordere, bis die Verkehrsbeeinflussungsanlage realisiert ist. Zudem befürworte ich eine Pflicht für automatische Bremssysteme in LKW-Neufahrzeugen, die Auffahrunfälle verhindern.
Aus meiner Sicht muss also der Lösungsansatz sein: Prüfung des Einzelfalls und eine individuelle Anpassung der Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn die Situation dies erfordert.
Die Zahl der in Deutschland nachgewiesenen Rudel ist im Berichtsjahr 2018/2019 von 77 auf 105 hochgeschnellt – und damit auch die Anzahl der Übergriffe und Risse von Nutztieren. Viele Weidetierhalter müssen infolgedessen um ihre wirtschaftliche Existenz bangen. Gleichzeitig sorgt der Wolf bei vielen Menschen in den betroffenen Gebieten für Angst. Infolgedessen musste eine pragmatische Lösung im Umgang mit dem Wolf gefunden werden. Dabei mussten wir Sorgen ernst nehmen und Sicherheit schaffen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich persönlich und meine Fraktion, die Umsetzung der nun im Gesetz geregelten Vorschriften zum Abschuss von Wölfen mit der notwendigen Sorgfalt begleiten werden. Die Tötung eines Wolfes muss auch bei der neuen Gesetzeslage Ultima Ratio sein. Willkürliche oder vorsätzlich herbeigeführte Nutztierrisse, um ganze Rudel absichtlich zu entfernen, sind nicht im Sinne des Gesetzes und müssen daher mit allen Mitteln verhindert werden. Deshalb muss auch jeder Wolfsabschuss von den zuständigen Behörden genehmigt werden und kann nicht – wie Sie schreiben – „nach Belieben“ erfolgen.
Ich hoffe, Sie können mit diesen Ausführungen mein persönliches Abstimmungsverhalten nun besser nachvollziehen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Katrin Staffler