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Katrin Staffler
CSU
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21 / 22 Fragen beantwortet
Frage von Janine V. •

Warum gibt es im aktuellen Tierschutzgesetz kein Verbot des Verkaufs von Welpen und anderen Tieren über Online-Plattformen, angesichts überfüllter Tierheime und warum setzen Sie sich nicht dafür ein?

Warum gibt es im aktuellen Tierschutzgesetz kein Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich, und warum setzen Sie sich nicht dafür ein?

Ich habe meine Fragen an alle Drei Abgeordnete in Bayern und FFB geschickt.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau V.

herzlichen Dank für Ihre Fragen zu verschiedenen Aspekten rund um das Thema Tierschutz. Gerne erläutere ich Ihnen im Folgenden kurz meine Positionierungen zu den aufgeworfenen Bereichen in dieser und Ihrer zweiten Frage an mich. 

  1. Langstreckentiertransporte in Nicht-EU-Länder. Langstreckentiertransporte sind ein komplexes Thema, das verschiedene Aspekte umfasst. Als CSU im Bundestag setzen wir uns dafür ein, dass bei diesen Transporten hohe Tierschutzstandards eingehalten werden. Das gilt auch und insbesondere für Transporte in Nicht-EU-Länder. Ein vollständiges Verbot dieser Transporte würde jedoch unsere hiesige Landwirtschaft wirtschaftlich benachteiligen. Damit die verschiedenen Interessen ausgewogen bedacht werden, setzen wir uns dafür ein, die Transportbedingungen kontinuierlich zu verbessern und strengere Kontrollen einzuführen. 
  2. Amputationen zur Anpassung an landwirtschaftliche Haltungssysteme. Amputationen und andere invasive Maßnahmen sind ethisch fragwürdig und sollten minimiert werden. Deshalb unterstützt die CSU im Bundestag Maßnahmen zur Verbesserung von Haltungssystemen. Das Ziel dabei ist es, solche Eingriffe unnötig zu machen. 
  3. Anbindehaltung von Rindern und Greifvögeln. Die Anbindehaltung ist ein traditionelles Haltungssystem und deshalb in bestimmten Regionen, beispielsweise im Alpenland, noch immer verbreitet. Die CSU im Bundestag unterstützt deshalb die schrittweise Einführung moderner und tiergerechter Haltungssysteme, damit mögliche wirtschaftliche Härten für unsere Landwirte, die im Falle eines sofortigen Verbotes zu erwarten wären, verhindert werden können. Wir setzen uns für realistische Übergangsfristen und eine Unterstützung der Landwirte bei der Umstellung ein. 
  4. Privathaltung exotischer Wildtiere und Wildtiere im Zirkus. In beiden Fällen wäre ein generelles Haltungsverbot rechtlich und praktisch nicht einfach umsetzbar. Die CSU setzt sich daher für strengere Auflagen und bessere Kontrollen der Tierhaltung ein. So soll das Wohl der Tiere gewährleistet und Missstände vermieden werden. umzusetzen 
  5. Verkauf von Tieren über Online-Plattformen. Der illegale und unkontrollierte Handel von Tieren über Online-Plattformen ist ein Problem. Anstelle eines rigorosen Verbots setzt die CSU im Bundestag auch hier auf strenge Regulierung und Kontrolle des Online-Handels. Mit dieser Strategie soll sowohl Tierwohl geschützt als auch illegaler Handel unterbunden werden. 
  6. Qualzuchten. Qualzuchten sind aus Tierschutzsicht nicht akzeptable. Die CSU im Bundestag unterstützt sowohl in der Landwirtschaft als auch im Heimtierbereich Maßnahmen zur Bekämpfung von Qualzuchten. 

Sehr geehrte Frau V., die CSU setzt sich für klare, praxisorientierte Tierschutzstandards ein. Dabei müssen die Interessen der Tiere ebenso berücksichtigt werden, wie die berechtigen Anliegen von Landwirten und Tierhaltern. Um Tierschutz laufend zu verbessern, arbeiten wir kontinuierlich daran und sind auch zu den verschiedenen Aspekten des Tierschutzes im Austausch mit den entsprechenden Akteuren. 

Ich hoffe, dass ich mit diesem Schreiben zu Ihrer Zufriedenheit auf Ihre Anliegen eingehen konnte. Falls Sie noch einen detaillierteren Austausch wünschen, würde ich Ihnen raten, dass Sie sich an meinen Kollegen Artur Auernhammer wenden, der für die CSU-Landesgruppe im Bundestag die Funktion des agrarpolitischen Sprechers innehat und die genannten Themen inhaltlich betreut. 

Herzliche Grüße

Katrin Staffler 

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