Frage an Katrin Staffler von Sebastian S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Hallo Frau Staffler,
ich habe eine Frage zum Bildungsurlaub. In zahlreichen anderen Bundesländern ist der Bildungsurlaub gesetzlich verankert, in Bayern leider nicht.
Als Fachkraft im Automobilbereich befinde ich mich in einem Umfeld, dass zukünftig von starken Umbrüchen betroffen sein wird.
Bildungsurlaub könnte aus meiner Sicht helfen, sich hierauf persönlich besser vorzubereiten und mein Knowhow am Stand der Technik zu halten. Wie werden Sie mich hierbei unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
S. S.
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch, in der Sie sich über Weiterbildungsangebote erkundigen.
Sie haben Recht, dass viele Bereiche zukünftig von starken Umbrüchen betroffen sein werden. Denn die Entwicklung neuer Technologien verändert die Art und Weise, wie wir arbeiten, lernen und kommunizieren. In einem immer schnelleren Tempo wandeln sich damit auch die Arbeitswelt und die damit verbundenen Anforderungen an die Arbeitgeber und -nehmer. Das was ein Auszubildender heute lernt, könnte morgen schon aufgrund disruptiver Veränderungen am Arbeitsplatz hinfällig sein. Das lebensbegleitende Lernen wird damit zum Schlüsselfaktor für ein selbstbestimmtes Leben und für die Fachkräftesicherung in unserem Land. Daher setze ich mich gemeinsam mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch dafür ein, eine neue Weiterbildungskultur in Deutschland zu etablieren. Weiterbildung muss zur Selbstverständlichkeit werden und jeder Einzelne muss in Zukunft aufgrund seiner Bildung und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage sein, in der Zukunft zu bestehen. Dafür sollte er auf ein offenes und flexibles System zurückgreifen können, um seinen Lernweg individuell zu gestalten.
Die Politik muss dabei vor allem die richtigen Rahmenbedingungen und Anreize schaffen. Daher haben wir zum Beispiel im Koalitionsvertrag gemeinsam mit der SPD vereinbart, dass über die Bundesagentur für Arbeit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildungsberatung erhalten. Wird ein Weiterbildungsbedarf jenseits der betrieblichen Weiterbildung festgestellt, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen in der Verantwortung, diesem zu entsprechen. Die Koalition möchte das fördern, indem zukünftig Zuschüsse des Arbeitgebers zur Weiterbildung generell dann keinen Lohn oder geldwerten Vorteil darstellen, wenn sie der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Bundesarbeits- und Bundeswirtschaftsministerium im Juni 2019 eine Nationale Weiterbildungsstrategie vorgelegt. Sie enthält viele wichtige Maßnahmen, wie die Entwicklung interaktiver und modularer Lernplattformen oder aber auch die Etablierung bundesweiter Standards im Hinblick auf informell erworbener Kompetenzen.
Hinsichtlich Ihrer Frage zur gesetzlichen Verankerung von Bildungsurlaub in Bayern möchte ich zunächst betonen, dass es Sache der einzelnen Länder ist, entsprechende Regelungen zu erlassen. Grundsätzlich lässt sich aber feststellen, dass die Weiterbildungsbeteiligung in Ländern, in denen eine gesetzliche Regelung für einen Bildungsurlaub vorhanden ist, nicht höher ist als in Ländern ohne entsprechende Regelung. Da Weiterbildung maßgeblich zur Fachkräftesicherung und Wettbewerbsfähigkeit beiträgt, haben Betriebe auch so ein starkes Interesse an der Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer. Sie wissen vor allem um die Anforderungen an eine erfolgreiche, realitätsnahe Weiterbildung, erkennen künftige Qualifikationsbedarfe und können die theoretischen Weiterbildungsinhalte mit praktischer Anwendung verknüpfen. Wie oben dargelegt, wollen wir die Betriebe bei der Entwicklung von solchen passgenauen Weiterbildungsangeboten unterstützen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zeigen, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich persönlich für die Schaffung eines umfangreichen Weiterbildungssystems in Deutschland stark machen.
Herzliche Grüße
Katrin Staffler