Frage an Katrin Lompscher von Eberhard S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Alle schon bisher im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien bemängeln die katastrophale Wohnsituation in Berlin und werben derzeit mit unterschiedlichen Plänen damit, mehr angemessenen und billigen Wohnraum schaffen zu wollen. Dabei haben sich die bisherigen Maßnahmen in diesem Sektor als unzureichend oder sogar kontraproduktiv erwiesen, angefangen bei den Ferienwohnungen bis hin zur sogenannten Mietpreisbremse, die nach allen vorliegenden Erkenntnissen eher das Gegenteil bewirkt hat. Die desolate Mietsituation trägt zu einer weiteren sozialen Spaltung der Bevölkerung bei und führt zu zunehmenden Auseinandersetzungen.
Dabei gäbe es schon längst ein Instrument, das den betroffenen Mieter*innen und Mietinitiativen die Möglichkeit böte, ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen: Artikel 28 Absatz 1 der Berliner Verfassung bekräftigt das Grundrecht jedes Menschen auf angemessenen Wohnraum. So fordert auch der UN–Sozialpakt von 1966, der in Deutschland völkerrechtlich verbindlich ist, angemessenen Wohnraum zu erschwinglichen Preisen für alle. Wie die Eberhard–S.–Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Ratifikation des Zusatzprotokolls zum UN–Sozialpakt, durch die das Recht auf angemessenen Wohnraum in Deutschland endlich umgesetzt, d.h. auch gerichtlich einklagbar gemacht werden könnte.
Das Land Berlin ist dazu aufgerufen, den Artikel zu präzisieren und mit Leben zu füllen. Deshalb fragen wir Sie als Sprecherin der Berliner Linksfraktion für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen:
Welche Schritte unternehmen Sie und Ihre Fraktion, um das verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht auf angemessenen Wohnraum zu konkretisieren und als subjektives und gerichtlich durchsetzbares Recht für alle zu verankern?
Für eine Beantwortung unserer Frage, wenn möglich noch vor der Wahl, wären wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
E. S.
Vorstandsvorsitzender
Sehr geehrter Herr S.,
DIE LINKE steht für menschenwürdige Wohnbedingungen, bezahlbare Mieten und lebenswerte Statteile. Gutes Wohnen bedeutet nicht nur sozial tragbare Mieten sondern auch Wohnqualität, Selbstbestimmung im Alter oder bei Handicaps, funktionierende Nachbarschaften, grünes und sicheres Wohnumfeld sowie ausreichend Infrastruktur für den Alltag.
Wohnen ist für die LINKE ein soziales Grundrecht und Teil der Daseinsvorsorge. Wohnen ist als Grundrecht nicht im Grundgesetz, aber in sieben von sechzehn Landesverfassungen verankert, darunter Berlin. Gleichwertige Lebensbedingungen in allen Regionen sind erklärtes und gesetzlich fixiertes Staatsziel in Deutschland. Daraus leitet DIE LINKE ab, dass bei Störungen des Wohnungsmarktes staatliche Eingriffe nicht nur möglich sondern geboten sind.
Für Berlin fordert DIE LINKE auf dieser Grundlage einen regelmäßigen Wohnraumversorgungsbericht, ein Wohnraumversorgungskonzept und eine soziale Wohnraumförderung. Das auf Druck des Mietenvolksentscheids verabschiedete Wohnraumversorgungsgesetz wollen wir präzisieren.
Als sozial tragbare Miethöhe sehen wir eine Wohnkostenbelastung von max. 30 Prozent des Einkommens an. Die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Transferleistungsbeziehende müssen entsprechend angehoben, die Miethöhen im Sozialen Wohnungsbau begrenzt werden.
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind das wichtigste Instrument für eine soziale Wohnraumversorgung. Sie sollen ein jährlich wachsendes Wohnungskontingent mit sozial tragbaren Miethöhen bereitstellen. Dafür wollen wir einen regelmäßigen Zuschuss ins Eigenkapital von 200 Mio. Euro jährlich.
Die Wohnraumförderung soll auch für Genossenschaften und sozial orientierte Träger zur Verfügung stehen. Gegen einen Zuschuss zu den Baukosten sollen dauerhaft sozial gebundene Wohnungen geschaffen werden, nicht nur durch Neubau, sondern auch durch Umbau und Ankauf.
mit freundlichen Grüßen
Katrin Lompscher