Katrin Lompscher
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Katrin Lompscher von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lompscher,

zum Artikel des Bundes der Steuerzahler

"Befreite" Kirchen
Schleswig-Holstein muss handeln

Wer den Prozess vor einem ordentlichen Gericht verliert, muss zusätzlich zu seinen Anwaltskosten auch die Gerichtsgebühren tragen. Das gilt nicht nur für Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch für Behörden und staatliche Einrichtungen. Nur die Kirchen sind in Schleswig-Holstein davon befreit!

Dabei erhalten die evangelische Nordkirche und das katholische Bistum Hamburg im aktuellen Jahr schon 13,32 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt. Diese Zuschüsse sind im Staatskirchenvertrag von 1957 geregelt. Auf den wird auch immer verwiesen, wenn es um die Gebührenbefreiung vor Gericht geht. Doch das stimmt nicht, hat der wissenschaftliche Dienst des Landtages auf Anfrage der Piraten-Fraktion festgestellt.

Damit kann das Gebührenprivileg jederzeit gestrichen werden, so wie es beispielsweise das Land Hessen schon 1997 getan hat. Doch einen entsprechenden Antrag der Piraten haben CDU, SPD, Grüne und SSW in der AprilSitzung des Landtages abgelehnt - ohne Begründung.

Nicht kündbar sind dagegen die Staatskirchenverträge des Landes mit den beiden großen Konfessionen. Grundlage ist der sogenannte "Reichsdeputationshauptschluss", der im Jahr 1803 (!) das Vermögen von Staat und Kirchen trennte. Der Bund der Steuerzahler hält es für höchste Zeit, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche auf neue Beine zu stellen. Unkündbare Verträge und Zahlungen ohne konkret vereinbarte Gegen- leistung gehören nicht in unsere Zeit.

Juni 2016, Bund der Steuerzahler, www.steuerzahler-schleswig-holstein.de/Nord-Kurier/4922b1887/index.html

Gibt es das Gerichtsgebührenprivileg der Kirchen auch in Berlin?

Falls ja: Wird sich Die Linke im Abgeordnetenhaus für die Streichung einsetzen?

Ist das Privileg mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

Katrin Lompscher
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Reth,

Ihre Frage kann ich als fachlich in anderen Feldern tätige Abgeordnete nicht erschöpfend beantworten und bitte dafür um Verständnis. Ja, es gibt dieses Privileg auch in Berlin, im Justizgebührenbefreiungsgesetz. Ich persönlich habe mich damit nicht beschäftigt, finde es aber dem Grunde nach falsch. Eine abgestimmte Position der Berliner LINKEN dazu gibt es nach meiner Kenntnis bisher nicht. Insofern verstehe ich Ihre Frage als Anregung und danke dafür.

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Lompscher