Frage an Katrin Lompscher von Johannes S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Lompscher,
ich bin Student der Wirtschaftsmathematik in Berlin, daher ist mein Mietbudget auch nur gering.
Der Wohnungsmarkt ist ein besonderer Markt, da Jeder eine Wohnung benötigt. Daher sollte auch hier der Staat regulieren.
Aus meiner Sicht sollte daher der Staat/ die Bundesländer selber als Marktakteur auftreten und so zu einer regulierenden Marktmacht werden.
Berlin zahlt z.B. für eine 10 Jährige Anleihe mit Emission 2015 0,5% bzw. 0,25% Zinsen.
Es gibt niemanden, der sich so günstig verschulden kann und damit so günstig bauen kann. Die Mietrenditen in Berlin liegen bei mind. 3%, so dass das Land Berlin hier sogar Gewinn macht.
Bei angenommenen 3000 €/ m² Neubaukosten und 3% Mietrendite beträgt die Nettokaltmiete 7,5 €/m²
Bei 2% Mietrendite beträgt die Nettokaltmiete 5 €/m²
Bei 4% Mietrendite beträgt die NKM 10€ / m².
Es wäre auch möglich, dass das Land einen Teil der Wohnungen für Mieter "reserviert", deren Wohnkosten vom Land Berlin übernommen werden (Hartz4).
Damit würde das Land Berlin diese Sozialkosten nutzen um gleichzeitig eine Immobilie als Eigentum des Landes Berlins zu finanzieren, so dass den Sozialkosten auch ein echter Vermögenswert gegenübersteht, anstelle eines einfach durchlaufenden Posten, der das Privatvermögen einiger weniger mehrt.
Angenommen die 1,5 Mrd. € der jährlichen sozialen Wohnkosten würden so genutzt werden. Dann könnten so jährlich 7500 Wohnungen im Jahr finanziert.
Hierdurch würde langfristig der Haushalt des Landes Berlins entlastet, da das Land die Wohnungskosten quasi an sich selbst zahlt. Ferner würde Druck vom Wohnungsmarkt genommen, da die landeseigenen Wohnungsunternehmen langfristig als regulativer Marktplayer aufgebaut werden würden.
Meine Frage ist nun:
Inwieweit sind solche Absichten im Mietenkompromiss mit dem Volksentscheid verwirklicht?
Ferner interessiert es mich welche Hindernisse Sie bei o.g. Überlegungen sehen?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kraft
sehr geehrter herr stark,
ihre anfrage ist schon zwei monate alt und ich bitte um nachsicht für meine späte antwort. der gesetzesbeschluss ist allerdings erst vor zwei wochen erfolgt. mit blick auf ihre frage enthält er einige, aus meiner sicht nicht ausreichende möglichkeiten. im abschnitt 2 des gesetzes wird die soziale versorgungsfunktion der städtischen wohnungsunternehmen
definiert und es wird die möglichkeit eröffnet, diese mit eigenkapitalzuführungen zu stärken. eine reale entwicklung in diese richtung erfordert natürlich, dass tatsächlich öffentliches geld dafür zweckgebunden zur verfügung gestellt wird und dass die förderkriterien die vergabe an berechtigte und eine dauerhaft sozial tragbare miethöhe garantieren. nach vorstellung der fraktion die linke muss die soziale - und damit auch den wohnungsmarkt stärker regulierende - funktion der städtischen wohnungsunternehmen noch weitaus stärker ausgebaut werden. dazu gehören neben der eigenkapitalstärkung zur bestandserweiterung und bestandsbewirtschaftung soziale regelungen zur belegung und miethöhe.
mit freundlichen grüßen
katrin lompscher