Frage an Katrin Lompscher von Elisabeth S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Abgeordnete, Frau Katrin Lompscher
Danke, für Ihre rasche Antwort. Erlauben Sie mir bitte folgende eine kl. Nachfrage? Darf ich auf den kl. Unterschied zwischen Belegung und Besetzung vom rechtlichen Sinn hinweisen? Belegungsrecht hat der Eigentümer, aber Besetzungsrecht hat nur der Staat! Und was genau meinen Sie mit Ihrer Ausführung: Die Kontrolle mag verbesserungsbedürftig sein, krankt aber nicht an der fehlenden Behörde? Meinen Sie, es ist immer die Behörde vor Ort zuständig, oder meinen Sie, die zuständige Behörde hat nicht geschlampt in dem Fall der entschädigungslosen Enteignung vom 20. 03. 2009 des Miethauses samt Hausgrundstück? Was dann bedeuten würde, wir Betroffenen haben nur Pech gehabt nicht an die richtigen Beamten und Juristen geraten zu sein?
sehr geehrte frau schwabe,
ich bitte um verständins dafür, dass ich zu ihrer nachfrage keine weiteren ausführungen machen werde. in dem von ihnen dargelegten einzelfall scheint eine rechtliche, nicht politische klärung sinnvoll zu sein.