Katrin Lompscher
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Frage von Elisabeth S. •

Frage an Katrin Lompscher von Elisabeth S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Katrin Lompscher

Sehr dankbar wären wir Betroffenen Ihnen, wenn Sie uns erklären könnten, weswegen es in Berlin keine zuständige Behörde gibt, welche Wohnungsbesetzungsrechte in regelmäßigen Abständen steuerrechtliche kontrolliert? In anderen Städten ist das der Fall! Wer preiswert wohnt in sanierten und modernisierten Mietwohnungen muss seine Einkommenslage prüfen lassen, ob sich er eine Fehlbelegung zu leisten fähig ist. Warum haben wir in Berlin-Köpenick keinen Ansprechparten? Weshalb bekamen wir nach der Baufertigstellung im Jahr 2000 in dem Förderprojekt Nr. 0613497K (VI B 12) Flur 444, Flurstück Nr.: 181 Grundbuchblatt 5235N von unserem Vermieter
der Wohlfahrtsgesellschaft keine stimmigen Betriebskostenabrechnungen? Weswegen ging der Eigenanteil des Bauvolumens verloren nach dem unsere Wohlfahrtsgesellschaft als Firma beerdigt worden ist? Wie sollen wir es verstehen, dass die Sicherungsgrundschuld zur entschädigungslosen Enteignung verwendet wurde am 13. Okt. 2008 zumal am 12. Febr. 2009 unsere Mieten zum zweiten Mal einer Beschlagnahme unterzogen worden sind? Weshalb bekamen wir unsere Abrechnungen niemals auf der Grundlage von Kostenmieten abgerechnet? Wozu hat Berlin Wohnungsbesetzungsrechte in Abteilung ZWEI gesichert?
Weswegen 3/4 des Bauvolumen mit nicht zurückzahlbaren Bauzuschüsse subventioniert? Was sollte das bedeuten, dass die Wohlfahrtsgesellschaft unser Vermieter war im Namen und mit Wirkung auf die rechtlichen Eigentümer? Verstößt es nicht gegen die gute Sitte, dass die nicht zu sagen hatten??? gilt das gar nichts, dass wir Mieter bezeugen können, dass sie großes Interesse an unserem Wohlergehen zeigen und sogar extra Immobilienwirtschaft studierten? Was soll dass ?, dass unsere Kaltmieten von 3,91 € auf 7,55 € u. Betriebskosten von 1,91 € auf 3,91 € erhöht worden sind und wir von unserem Leitungsträger zu hören bekommen: Ziehen sie aus der Dorotheenstr. 16 aus, suchen sie sich eine billigere Wohnung!

Katrin Lompscher
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Schwabe,

erlauben Sie mir eine kurze Antwort auf Ihre sehr ausführliche Frage. Die Kontrolle der Förderkonditionen und damit auch der Belegung ist Sache der Investitionsbank Berlin (IBB), die dazu mit dem jeweiligen Bezirksamt und ggf. beauftragten Dienstleistern, z.b. Mieterberatungsgesellschaften kooperiert. Die Kontrolle mag verbesserungsbedürftig sein, krankt aber nicht an der fehlenden Behörde. Eine Fehlbelegungsabgabe gibt es seit langem nicht mehr in Berlin. Eine Wiedereinführung steht derzeit nicht auf der Tagesordnung und wird auch von Seiten der LINKEN nicht befürwortet.