Frage an Katrin Lompscher von Waltraud S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Lompscher,
obwohl Sie gern gesehener Gast bei Tierschutzveranstaltungen sind, hat es meines Wissens nie eine öffentliche Stellungnahme von Ihnen zu den Haltungsbedingungen in den Berliner zoologischen Einrichtungen und der Kritik am Zoodirektor gegeben.
Briefe an Herrn Wowereit werden in der Regel mit dem Hinweis beantwortet, der Senat sähe keine Einflussmöglichkeit, verständlich, wenn Herr Wowereit ein Duzfreund von Dr. Blaszkiewitz ist.
Der Senat hätte durchaus die Möglichkeit, künftige Subventionen von der Erfüllung von Auflagen in der Tierhaltung, wie z.B.Einführung von Beschäftigung für die Tiere, abhängig zu machen.
Haben Sie vor, sich in irgendeiner Form dieser Problematik anzunehmen? Und sehen Sie eine Möglichkeit, sich für eine externe Kontrollinstanz einzusetzen, die Weisungsbefugnis auch für den Zoodirektor hat?
Mit freundlichen Grüssen
Waltraud Streit
Sehr gehrte Frau Streit,
die Haltungsbedingungen in Zoo und Tierpark entsprechen nach meinem Kenntnisstand den gesetzlichen Bestimmungen. Die Überwachung liegt bei den bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern, von dort sind mir keine anderslautenden Informationen bekannt. In meiner Senatsverwaltung besteht keine wie auch immer geartete Aufsichtsfunktion. Von daher gab es auch bisher keinen Anhaltspunkt für öffentliche Aüßerungen meinerseits.
Ungeachtet dessen ist Ihr Anliegen einer tier- und artgerechten Haltung in Zoo und Tierpark auch mein Anliegen. Ich finde es auch überlegenswert, in Zukunft die Einhaltung des Tierschutzes und bestimmte inhaltliche Forderungen in diesem Zusammenhang mit der Gewährung finanzieller Zuwendungen aus dem Berliner Landeshaushalt zu verbinden. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass die zoologische Expertise in der Landesverwaltung nicht vorhanden ist. Vor diesem Hintergrund wäre die Einbeziehung externer Expert/innen eine Möglichkeit. Wie Sie selbst wissen, sind sich aber auch Expert/innen häufig nicht einig und die Entscheidungs- und Handlungsverantwortung liegt in jedem Fall bei der Geschäftsführung von Zoo und Tierpark.
Um wirklich weiter zu kommem, brauchen wir eine Qualifizierung des bundesrechtlichen Rahmenbedingungen. Ein sogenanntes Säugetiergutachten als Grundlage dafür wird von der Bundesregierung seit langem angekündigt und liegt bis heute leider nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Lompscher