Frage an Katrin Lompscher von Kevin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lompscher,
ich bin im Bezirk gut informiert und besuche auch regelmäßig die Bezirksverordnetenversammlung, damit ich auf dem laufenden bleibe was im Bezirk passiert. Gerade um bei Bebauungsplänen rechtzeitig informiert zu sein und sein Unmut kund zu tun. Jetzt lese ich hier von irgendeinem Klassierwerk, welches wohl gebaut werden soll und welchen Sie anscheinend begrüßen.
Finden Sie nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger bzw. die Anwohnerinnen und Anwohner bei so etwas mitsprechen sollten????
Eine andere Frage ist. Stimmt es, dass der bezirkliche Kita-Eigenbetrieb in Lichtenberg den Betreuungsschlüssel in der Vergangenheit nicht eingehalten hat? Meines Wissens ist die Linke dort aus Lichtenberg als einzige Partei im Aufsichtsrat vertreten. Wie kann es sein, dass eine bezirkliches Gremium geltende Gesetze missachtet?
Mit freundlichen Grüßen
K.Hönicke
Sehr geehrter Herr Hönicke,
Sie fragen mich, ob ich die Errichtung eines Klassierwerkes in Rummelsburg begrüße und der Auffassung bin, dass Bürger/innen und Anwohner/innen bei solchen Vorhaben stärker mitsprechen sollten. Eine gewerbliche Anlage wie ein Klassierwerk kann nur dort errichtet werden, wo es planungsrechtlich zulässig ist. Ob dies der Fall ist, prüft das zuständige Stadtplanungsamt des Bezirkes und beachtet dabei selbstverständlich auch das mögliche Störpotenzial. Eine Genehmigung kann nicht erteilt werden, wenn erhebliche Störwirkungen für benachbarte Wohnnutzungen entstehen. Auf die Erteilung einer genehmigung besteht allerdings auch ein Anspruch, wenn alle gesetzlichen Vorgaben einghalten sind. Deshalb ist es nicht von Belang, ob ich das gut oder schlecht finde. Da der Bezirk an den Genehmigungsverfahren regelmäßig mitwirkt und in diesem konkreten Fall keine diesbezüglichen Bedenken bestanden, muss ich davon ausgehen, dass eine Beeinträchtigung von Anwohner/innen nicht gegeben ist. Die Mitsprache von Anwohner/innen und Bürger/innen bei lokalen Angelegenheiten ist immer zu begrüßen und wird gerade im Bezirk Lichtenberg sehr umfassend gefördert. Einwohnerfragestunden in der Bezirksverordnetenversammlung, öffentliche Ausschusssitzungen, eine bürgerfreundliche Verwaltung, Stadtteilmanagement, soziokultrelle Zentren, Bürgervereine und Kiezbeiräte sorgen hier für besonders kurze Drähte zwischen der Kommunalpolitik und der Bürgerschaft.
Zu Ihrer Frage den Kita-Eigenbetrieb betreffend möchte ich Ihnen folgende Information geben, die Ihnen sicher nicht ganz neu ist, da Sie ja wie Sie selbst sagen, gut informiert sind über den Bezirk: Zum Kita-Eigenbetrieb NordOst gehören Kitas aus den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Pankow und Lichtenberg. Aufsichtsführender Trägerbezirk ist Pankow (Bezirksbürgermeister Matthias Köhne, SPD), den Vorsitz des Verwaltungsrates hat die Lichtenberger Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich (LINKE). Dem Aufsichtsrat gehören Vertreter/innen der Bezirksämter und Bezirksverordnetenversammlungen (SPD, CDU, LINKE) aller drei Bezirke sowie Vertreter der Beschäftigten an. Die Kita-Eigenbetriebe haben von Beginn an strukturelle Finanzierungsprobleme. In Berlin erhalten alle Betreiber von Kindertagesstätten eine durchschnittliche, sogenannte Kostenblattfinanzierung. In den Kita-Eigenbetrieben arbeiten jedoch viele Erzieher/innen, die auf Grund ihrer langjährigen Berufstätigkeit einen Anspruch auf eine höhere Bezahlung haben als z.B. Berufseinsteiger/innen. Diese höheren Personalkosten werden durch das Kostenblatt nicht abgebildet und durch den Landeshaushalt nur unzureichend ausgeglichen. Deshalb und um einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan aufstellen zu können, hatte der Verwaltungsrat des Kita-Eigenbetriebes NordOst zu Beginn des Jahres eine geringere Personalausstattung beschlossen. Gleichzeitig hatte er von Senat und Abgeordnetenhaus verlangt, dass die strukurellen Benachteiligungen beseitigt und eine ausreichende Finanzierung sichergestellt werden. Der zuständige Bildungssenator Professor Zöllner hat darauf hingewiesen, dass eine Absenkung der Personalaussatttung nicht zulässig, der Wirtschaftsplan daher anzupassen ist und gleichzeitig ein Defizitausgleich angekündigt. Dieser wird unter der Vorraussetzung gewährt, dass das Defizit aus der Einhaltung zwingender rechtlicher Vorgaben resultiert. Auf dieser Grundlage konnte der Verwaltungsrat in der Sitzung im Frühjahr einen neuen, angepassten Wirtschaftsplan beschließen, der auf Grund des zugesagten Defizitausgleichs eine 100%ige Personalausstattung und damit die Einhaltung des Betreuungsschlüssels vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Lompscher