Frage an Katrin Lange von Martin J. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Finanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft
Die Refinanzierung von Kindertagesstätten im Land Brandenburg ist für freie Träger sehr bürokratisch und konfliktanfällig. Landkreise und kommunale Verwaltungen handeln nach jeweils eigener Rechtsauffassung. Häufig sind Kostenarten strittig, die über die grundlegenden Kosten für Gebäude und Grundstück hinausgehen, z.B. für technische Kräfte, für Verwaltungsaufgaben des Trägers oder für die Versorgung der Kinder. Die Folge sind langjährige Klageverfahren und Existenzbedrohung freier Kitaträger.
Wie wollen Sie eine auskömmliche, rechtssichere und unbürokratische Refinanzierung der wertvollen pädagogischen Arbeit der freien Kitaträger im Land Brandenburg gewährleisten?
Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend meine Antwort auf die Frage:
„Die Finanzierung ist in den §§ 16 und 17 des Kindertagesstättengesetzes klar geregelt, auch wenn dies gelegentlich infrage gestellt und kritisch kommentiert wird. Ich weiß, dass sich die Träger der Kindertagesstätten wünschen, dass nur ein oder weniger Finanzierungsträger gesetzlich in der Verantwortung sind, die Kosten der Kindertagesbetreuung zu tragen. Hinzu kommt, dass in den vergangenen Jahren das Brandenburger Kindertagesstättenrecht weiter gewachsen und gerade im Finanzierungsbereich hinsichtlich der Berechnungsmechanismen noch komplexer geworden ist. Das ist nicht zu bestreiten. Es ist deshalb aus meiner Sicht wünschenswert, dass das Brandenburger Kita-Recht in den nächsten Jahren umfassend weiterentwickelt wird. Das neue Gesetz soll transparenter, die derzeit ziemlich komplexen und vielschichtigen Finanzverantwortlichkeiten der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte sowie des Landes überschaubarer werden. Soweit Sie Anregungen zur Verbesserung der Finanzierung haben, können diese in die Diskussion und in die Abwägung zu möglichen Rechtsänderungen einfließen. Eine vielseitige und lebhafte Diskussion ist eine wichtige Grundvoraussetzung für das Gelingen der künftigen Novelle des Kindertagesstättenrechts, die mehr Klarheit ins System der Zuständigkeiten bringen soll.“
Freundliche Grüße, Katrin Lange