Dass von einer Mehrheit gefällte Entscheidungen letztendlich als Gesamtentscheidung eines Gremiums anzusehen sind und damit alle Mitglieder des Gremiums eine gemeinsame Verantwortung dafür tragen, ist kein auf das Wohnungseigentumsgesetz beschränkter Sonderfall, sondern inhärenter Teil eines auf kollektiver Willensbildung basierenden Systems.
Da ich als Rechts- und Gesundheitspolitikerin fachpolitisch nicht selber in den parlamentarischen Umsetzungsprozess eingebunden bin, kann ich hier lediglich wiederholt darauf hinweisen, dass nach meinem Kenntnisstand an der konkreten Ausgestaltung der Umsetzung bereits gearbeitet wird.
So ist es auch im Koalitionsvertrag der Ampel festgehalten, den wir in dieser Legislaturperiode sukzessive umsetzen werden.
Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages habe ich zwar keinen Einfluss auf die Tagesordnung des Bundesrates, werde jedoch mein Bestes tun, um auf informellem Wege das Verfahren zu beschleunigen.
Wie Sie meiner bereits gegebenen Antwort auf dieser Plattform vom 22.05.2023 entnehmen können, habe ich mit der FDP-Bundestagsfraktion bereits in der vergangenen Wahlperiode gegenüber der damaligen Koalition gefordert, die Höhe der monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer zu dynamisieren
Da es sich hier um einen höchstpersönlichen, rechtlich zu klärenden Fall handelt, in den ich als Abgeordnete keine detaillierten Einblicke habe und haben kann, bitte ich um Verständnis, dass ich keine belastbare juristische Beurteilung dazu über diese Plattform abgeben kann.