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Katrin Helling-Plahr
FDP
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Frage von Jakob S. •

Sehen Sie eine Chance, dass sich der Bundesrat vor seiner ersten regulären Sitzung nach der Sommerpause mit Ihrem Gesetzentwurf zur Suizidhilfe beschäftigt, sollte er im Bundestag erfolgreich sein?

Es wäre den Betroffenen angesichts des ohnehin schon langen Gesetzgebungsverfahrens und der im wahrsten Sinne des Wortes existentiellen Thematik sicher kaum zu vermitteln, dass sie nach einer erfolgreichen Abstimmung im Bundestag noch einmal um mehrere Monate vertröstet werden, weil die Entscheidung in der Sommerpause des Bundesrates festhängt und damit institutionelle Gleichgültigkeit gegenüber ihrem Leid und vor allem ihrem Recht auf selbstbestimmtes Sterben demonstriert wird. Auch Menschen, die in diesen Monaten „spontan“ Sterbehilfe benötigen müssen bedacht werden, denn dass diese aufgrund eines solchen künstlichen Aufschubes leidvoll sterben müssen, sei es durch Krankheit oder die Wahl gefährlicher, riskanter Methoden zur Selbsttötung, kann sicher nicht im Interesse des Staates sein. Entsprechend interessieren mich Ihre Einschätzung und auch Ihre Einstellung dazu.

Vielen Dank im Voraus und viel Erfolg bei der Abstimmung.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift und den darin enthaltenen Zuspruch.

Es ist richtig, dass es bei Zustimmungsgesetzen keine festgelegte Frist gibt. Dennoch ist der Bundesrat dazu angehalten, in angemessener Zeit eine Entscheidung zu treffen. Menschen in unserem Land, die dringend auf eine Klärung der Rechtslage warten, verdienen es, endlich Gewissheit zu erhalten. Ich bin zuversichtlich, dass der Bundesrat dies ebenfalls erkennt. Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages habe ich zwar keinen Einfluss auf die Tagesordnung des Bundesrates, werde jedoch mein Bestes tun, um auf informellem Wege das Verfahren zu beschleunigen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Helling-Plahr

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