Hallo, meine Frage: warum wird die Verurteilung der DDR Bürger wegen angeblichen assozialem Verhaltens, die 1973 auf Grund der Weltfestspiele erfolgte, nicht in die SED Unrechtsbereinigungsgesetze
einbezogen ?
mit den besten Grüßen
Sehr geehrter Herr T.,
die von Ihnen angesprochene Einbeziehung der im Kontext der Weltfestspiele 1973 aufgrund des § 249 StGB der DDR Belangten wurde in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Rahmen der parlamentarischen Debatte über den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR diskutiert. Nach intensiver Befassung mit der Thematik kam man zu der Conclusio, dass die Verurteilung aufgrund „asozialen Verhaltens“ grundsätzlich zur staatlichen Unterdrückung der DDR zählte und Betroffenen somit eine regelhafte Möglichkeit der Prüfung ihres individuellen Falls nach den im Rahmen der existierenden SED-Unrechtsbereinigungsgesetze gegebenen Bedingungen offensteht.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Helling-Plahr