Nein, die SED-Opferrente wird im Todesfall nicht an den Ehegatten weitergezahlt
unterstreiche ich gerne erneut das sich von der Ampel-Koalition gesetzte Ziel, eine von Ihnen geforderte Erhöhung der Opferrente mittels einer Dynamisierung noch in dieser Wahlperiode gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen.
Aus meiner nun mehrjährigen parlamentarischen Erfahrung mit vorherigen Gesetzentwürfen teile ich die Bedenken, eine mögliche Durchsicht sei im gegebenen Zeitrahmen fraglich, persönlich nicht.
Nach intensiver Befassung mit der Thematik kam man zu der Conclusio, dass die Verurteilung aufgrund „asozialen Verhaltens“ grundsätzlich zur staatlichen Unterdrückung der DDR zählte
Wie Sie einigen meiner auf dieser Plattform unlängst bereits gegebenen Antworten – zuletzt am 19. Juni 2023 – möglicherweise entnommen haben, ist eine entsprechende Dynamisierung ein im Koalitionsvertrag aufgenommenes, erklärtes Ziel der Ampel-Koalition, dass wir folglich noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen gedenken
Dass von einer Mehrheit gefällte Entscheidungen letztendlich als Gesamtentscheidung eines Gremiums anzusehen sind und damit alle Mitglieder des Gremiums eine gemeinsame Verantwortung dafür tragen, ist kein auf das Wohnungseigentumsgesetz beschränkter Sonderfall, sondern inhärenter Teil eines auf kollektiver Willensbildung basierenden Systems.